Heute beim BMU nachzulesen. Die Bedeutung habe ich noch nicht ganz verstanden, muss ich mal ins EEG reinschauen.
Strom aus solarer Strahlungsenergie (§ 11 EEG) Die Nachfrage nach Photovoltaikanlagen hat sich seit dem Jahr 2003 ausgesprochen dynamisch entwickelt und Deutschland als weltweit größten Markt etabliert. Dadurch wurden Milliardenbeträge in den Aufbau von Produktionsanlagen und mehrere zehntausend Arbeitsplätze investiert, die die deutsche Solarwirtschaft zu internationaler Wettbewerbsfähigkeit geführt haben. Unterstützt durch Forschung und Entwicklung wurden unerwartet hohe Produktivitätsfortschritte sowohl quantitativer als auch qualitativer Art erreicht. Dem sollte durch eine stufenweise Erhöhung der Degressionssätze für Dachanlagen nach § 11 Abs. 5 von 5 % p.a. auf 7 % p.a. (Inbetriebnahme 2009 und 2010) und 8 % p.a. (Inbetriebnahme ab 2011) und für Freiflächenanlagen von 6,5 % p.a. auf 8,5 % p.a. (Inbetriebnahme 2009 und 2010) und 9,5% p.a. (Inbetriebnahme ab 2011) Rechnung getragen werden. Die erhöhten Degressionssätze schaffen einen Anreiz, die Stromgestehungskosten in den nächsten Jahren ganz erheblich zu senken. Damit können sich insbesondere unter günstigen Einstrahlungsbedingungen, wie sie beispielsweise in Südeuropa oder im Süden der USA herrschen, bereits vor 2015 wettbewerbsfähige Stromkosten von zum Teil unter 10 ct/kWh im netzgekoppelten Betrieb ergeben, so dass dort ein Markt ohne zusätzliche finanzielle Förderung bedient werden kann, der auch deutschen Unternehmen interessante Perspektiven eröffnet. Dies würde die Lenkungswirkung des EEG in Richtung auf eine erfolgreiche Akquisition im Ausland fördern. Weiterhin sollte eine neue EEG-Vergütungsklasse für Dachanlagen ab 1.000 kWp installierter Leistung eingeführt werden. Um die Kostensituation adäquat zu berücksichtigen, ist für diese Leistungsklasse der Vergütungssatz von 41,79 ct/kWh auf 35,48 ct/kWh (beginnend mit dem Inbetriebnahmejahr 2009) abzusenken.
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