1 Stück ? Könnte vielleicht ein Manipulationsversuch sein ?
Nun von wem meinst Du, wer oder was macht soetwas ? Ein Normaler wohl nicht, der schmeiß ja nicht 6€ an Gebühren raus und weiß zum Schluß nicht, wie er das 1 Stück Aktie bezahlen soll. 1 Pfennig ist doch viel zu viel, aber weniger geht ja nicht. Meyer, Du haust uns hier die Taschen voll, oh je....
im Chart wird heute ein roter statts grüner Balken gezeigt, durch 3 mal 0 Handel zieht der Kurs wieder runter, 600 % waren einmal...wahrscheinlich soll es nicht so auffalen im C-Dax....
Keine Nachrichten, keine Website, einfach NIX scho sehr seltsam....
Öffentliche Zustellung eines Einstellungs- und WiderrufsbescheidesGemäß § 1 HessVwZG vom 14.02.1957 in der derzeit gültigen Fassung i.V.m. § 10 VwZG vom 12.08.2005 in der derzeit gültigen Fassung wird derEinstellungs- und Widerrufsbescheid der Frankfurter Wertpapierbörse vom15. Mai 2020- Aktenzeichen WvAw-2020-04 -fürGWB Immobilien Aktiengesellschaft, SiekVorstand/AufsichtsratHauptstraße 1a22962 Siek bei Hamburgöffentlich zugestellt, da die vorgenannte Gesellschaft postalisch nicht zu erreichen ist.Die öffentliche Zustellung erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Deutsche Börse AG (www.deutsche-boerse.com). Der Einstellungs- und Widerrufsbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tage dieser Bekanntmachung mehr als zwei Wochen vergangen sind. Mit der Zustellung werden auch Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.Der Einstellungs- und Widerrufsbescheid liegt bei der Deutsche Börse AG, dem Rechtsträger der Frankfurter Wertpapierbörse, Abteilung Listing Services, EA 11 301, Mergenthaler Allee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, für den Empfänger offen und kann vom Empfänger eingesehen oder abgeholt werden. Frankfurt am Main, den 15. Mai 2020Frankfurter WertpapierbörseGeschäftsführungim Auftraggez. Müller gez. Barsuhn
Dann kam am 30. Juni 2020 die Mitteilung, daß kein Widerruf stattfindet
Nun sind es fast 3 Jahre her und was ist passiert ?
Öffentliche Zustellung eines WiderrufsbescheidesGemäß § 1 HessVwZG vom 14.02.1957 in der derzeit gültigen Fassung i.V.m. § 10 VwZG vom 12.08.2005 in der derzeit gültigen Fassung wird derWiderrufsbescheid der Frankfurter Wertpapierbörse vom 15. Juni 2023fürGWB Immobilien AktiengesellschaftVorstandHauptstraße 1 A22962 SiekDeutschlandöffentlich zugestellt, da die vorgenannte Gesellschaft postalisch nicht zu erreichen ist.Die öffentliche Zustellung erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Deutsche Börse AG (www.deutsche-boerse.com). Der Einstellungs- und Widerrufsbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tage dieser Bekanntmachung mehr als zwei Wochen vergangen sind. Mit der Zustellung werden auch Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.Der Widerrufsbescheid liegt bei der Deutsche Börse AG, dem Rechtsträger der Frankfurter Wertpapierbörse, Abteilung Listing Services, Mergenthaler Allee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, für den Empfänger offen und kann vom Empfänger eingesehen oder abgeholt werden.Frankfurt am Main, den 03. Juli 2023Frankfurter WertpapierbörseGeschäftsführung gez. Gebhardt gez. i.A. Müller
Nachdem die Pflichten aus der Zulassung auch nach einer angemessenen Frist nicht erfüllt wurden, wird nunmehr gemäß § 39 Abs. 1 BörsG i. V. m. § 47 BörsO die Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stammaktien der GWB Immobilien AG, Siek zum regulierten Markt (General Standard) mit Wirkung zum Ablauf des 15. September 2023 von Amts wegen widerrufen.