Verbraucherzentrale Bundesverband zum kürzlich in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten:
"2,4 Millionen Halter von Fahrzeugen des Volkswagen-Konzerns, die von den Abgasmanipulationen betroffen sind, müssen ihre Autos zur Umrüstung in die Werkstatt bringen. „Volkswagen hat das Vertrauen von Verbraucher weltweit missbraucht und diese über die Umwelteigenschaften ihrer Autos massiv getäuscht. Politik und Wirtschaft sind gefordert, für Wahrheit und Klarheit beim Autokauf zu sorgen“, so der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller. Verbrauchertäuschung dürfe nicht zum Schaden der Verbraucher führen. Müller fordert von Volkswagen maximale Kulanz gegenüber den getäuschten Verbrauchern. Ein Rechtsgutachten im Auftrag des vzbv kommt zu dem Ergebnis, dass VW nach aktueller Rechtslage nicht verpflichtet wäre, sämtliche Folgekosten zu tragen.
Auch wenn Volkswagen die Kosten der Umrüstung zahlen muss, bleiben für betroffene PKW-Halter Kostenrisiken. Ein Rechtsgutachten im Auftrag des vzbv (erstellt von Rechtsanwalt Prof. Dr. Remo Klinger) schließt nicht aus, dass Verbraucher auf Folgekosten des Rückrufs sitzen bleiben, etwa wenn sie während der Reparatur einen Ersatzwagen benötigen, einen Verdienstausfall haben oder das Auto infolge der Umrüstung Mängel aufweist. Diese können auftreten, wenn das Fahrzeug nach der Umrüstung mehr Kraftstoff verbraucht, weniger Leistung erbringt oder auch der Wiederverkaufswert sinkt.
„Volkswagen muss als Verursacher auch Folgekosten wie Ersatzwagen, Verdienstausfall oder auch Mängeln die Kosten tragen. Verbraucher dürfen nicht auf dem Schaden sitzen bleiben, den ihnen Volkswagen beschert hat“, so Klaus Müller.
Problematisch ist laut Gutachten auch, dass Gewährleistungsansprüche gegen den Autohändler bereits nach zwei Jahren verjähren. Diese Frist ist bei vielen der betroffenen Fahrzeuge bereits abgelaufen. Für weiterreichende Schadensersatzansprüche nach Deliktsrecht müssten Verbraucher den Nachweis erbringen, dass Volkswagen gegen Schutzgesetze verstoßen hat, etwa gegen den Betrugstatbestand oder durch vorsätzliche und sittenwidrige Täuschung. Diesen Nachweis zu erbringen, wird für Verbraucher schwierig, weil sie keinen Einblick in interne Vorgänge des Unternehmens haben. ... "
http://www.vzbv.de/pressemitteilung/...ielle-risiken-fuer-verbraucher
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