Eine Mantelverwertung bei einer "Insolvenzaktie" setzt zunächst voraus, dass überhaupt ein sauberer Mantel entsteht. Hierfür bedarf es der Aufstellung eines Insolvenzplans, dem die Gläubigerversammlung zu stimmen muss. Im Rahmen des Insolvenzplan verzichten die Gläubiger unter bestimmten Voraussetzungen auf einen Teil ihrer Forderungen.
Im Anschluss findet dann - meist zunächst eine Kapitalherabsetzung und im Anschluss - eine Kapitalerhöhung statt. Das heißt, es wird ein operatives Geschäft oder Cash gegen Ausgabe neuer Aktien in den Mantel eingebracht.
Bei Systaic gibt es keinen Insolvenzplan. Auf Grund der hohen Verbindlichkeiten der AG ist es auch äußerst unwahrscheinlich, dass es jemals einen geben wird. Man bedenke, dass der IV bereits das Vorliegen einer Masseunzulänglichkeit angezeigt. Das bedeutet, dass die Masse voraussichtlich nicht ausreicht, die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken.
Es sieht daher ziemlich duster für Systaic aus, zu mal ja auch das Delisting der Aktie bereits beantragt wurde...
|