Der Hintergrund: EY hat die im Fall Wirecard Beklagte jahrzehntelang bestehende Ernst & Young GmbH Anfang Februar in eine Kommanditgesellschaft (KG) umgewandelt. Die muss zwar weiterhin für die rechtlichen Belange geradestehen, aber die Haftungen sind nun anders geregelt. Denn die vier Firmensparten, die EY als Kommanditisten eingesetzt hat, haften nur begrenzt mit niedrigen Summen, berichtet die Zeitung.
Zugegeben ist das nur der Status auf Grundlage der sog. Mainstreammedien. Unsere Freunde Leo und Stephanie haben durch ihre Infos aus den Geheim- und Verschwörungskanälen selbstverständlich den viel neutraleren und unverfälschten Blick auf das Geschehen. ;-)
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/...egen-gegen-ey-19721772.html Auszug: Anlegeranwälte befürchten, dass dadurch Haftungsmasse für die Wirecard-Geschädigten verloren gehen könnte. Die lukrativen Geschäftsbereiche wie Steuerberatung, Unternehmensberatung und Transaktionsberatung haften nun nur noch fünf Jahre lang für Ansprüche gegen die neuerdings als GmbH & Co. KG firmierende Wirtschaftsprüfungsgesellschaft von EY, gegen die sich die Klagen richten. Die Schadenersatzprozesse und das Musterverfahren gegen EY könnten aber viel länger dauern.
Das Bafin und Co keine Probleme bekommen, war mir klar, weil es stattl. Einrichtungen sind. Die Commerzbank, hat allerdings bis zum Schluß, die Fa. Wirecard, mit im nachhinein überzogenen Kaufanalysen beworben. Daraufhin, bin auch ich eingestiegen, der Rest ist ja bekannt, was kurz darauf erfolgt ist.
gibt es jemand ,der wie ich versäumt hat seine Forderung an EY rechtzeitig gerichtlich anzumelden , und dem das wie mir leid tut, da es sein könnte, dass ey entschädigung zahlen muss?