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Der Vorstand der T-Online International AG hat heute um 12:00 Uhr seine Stellungnahme gemäß § 27 Abs. (1) des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ("WpÜG") zum freiwilligen öffentlichen Kaufangebot der Deutschen Telekom AG an die Aktionäre der T-Online International AG beschlossen. Aus den in seiner Stellungnahme genannten Gründen sieht sich der Vorstand derzeit nicht in der Lage, den Aktionären die Annahme oder Nichtannahme des Angebots zu empfehlen. Der Vorstand der T-Online International AG ist zwar der Auffassung, dass der angebotene Kaufpreis pro T-Online Aktie deutlich unter dem nach dem Ertragswertverfahren oder anderen international gebräuchlichen Bewertungsmethoden ermittelten anteiligen Unternehmenswert der T-Online liegt. Wegen des noch offenen Umtauschverhältnisses bei einer Verschmelzung, welches auch vom Unternehmenswert der Bieterin nach IDW S1 (und dessen in der Stellungnahme angesprochenen eventuellen Änderungen) abhängt, und der Unsicherheiten hinsichtlich der Kursentwicklung der Aktien der Bieterin ist es aber nicht absehbar, ob es für Aktionäre der T-Online günstiger ist, das Angebot anzunehmen oder die Verschmelzung abzuwarten.
Grüße Max
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