Dt. Beamtenvorsorge Im. Holding AG vor Sanierung!

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neuester Beitrag: 24.04.21 23:47
eröffnet am: 03.12.14 16:04 von: Rudini Anzahl Beiträge: 1868
neuester Beitrag: 24.04.21 23:47 von: Inesefwna Leser gesamt: 219943
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04.09.15 13:16

7841 Postings, 4984 Tage D2ChrisÜbernahme

Übernahmeangebote sind Angebote, die auf den Erwerb der Kontrolle gerichtet sind (§ 29 Abs. 1 WpÜG). Das Übernahmeangebot muss eine „angemessene Gegenleistung“ (§ 31 WpÜG i.V. mit § 3 WpÜG-Angebotsverordnung) für die Anteile enthalten, wobei ein im WpÜG bestimmter Mindestwert nicht unterschritten werden darf. Der Gegenwert besteht in aller Regel aus einer Geldleistung oder Aktien der eigenen Gesellschaft, also einem Aktientausch. Mindestwert[Bearbeiten]Der Mindestwert (Mindestpreis im Übernahmeangebot) wird auf Grund der Marktpreisentwicklung der jüngeren Vergangenheit ermittelt. Handelt es sich um Aktien, die zum Handel an einer inländischen Börse zugelassen sind, muss der Gegenwert mindestens dem gewichteten inländischen Börsenkurs dieser Aktien während der letzten drei Monate vor der Veröffentlichung eines Angebotes entsprechen. Die Gewichtung erfolgt auf der Grundlage der Umsätze der an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach § 9 WpHG als börslich gemeldeten Geschäfte.

 

04.09.15 13:17

7841 Postings, 4984 Tage D2ChrisEs wird also nur ein Mindeswert geregelt

D.h. nach oben ist keine Beschränkung gegeben.
Faktisch macht ein Angebot nur dann Sinn wenn die Aktionäre auch bereit sind es anzunehmen, also Angebotspreis über aktuellen Kurs!  

04.09.15 13:19

17621 Postings, 5583 Tage M.MinningerAber es kann weiter gehandelt werden.

04.09.15 13:20

17621 Postings, 5583 Tage M.MinningerAn den Referendar.

Brauchst nicht warten.

Es erfolgt keine Komplettsperrung meiner ID.  :-)  

04.09.15 13:21

7841 Postings, 4984 Tage D2Chris@1503

Ja klar! Warum auch nicht!
Steht ja auch jeden frei des Angebot anzunehmen. Selbst wenn man es nicht annimmt und dann erfährt das die Mehrheit das Angebot angenommen hat, hat man noch eine Nachfrist von 2 Wochen um das Angebot im Nachhinein noch anzunehmen!  

04.09.15 13:24

31878 Postings, 5242 Tage tbhomyWpÜG §1

"Dieses Gesetz ist anzuwenden auf Angebote zum Erwerb von Wertpapieren, die von einer Zielgesellschaft ausgegeben wurden und zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind."  

04.09.15 13:25
1

17621 Postings, 5583 Tage M.MinningerWir sind doch hier organisiert und handeln

04.09.15 13:25

5335 Postings, 4347 Tage NCC-1701Sehr interessant!

Bin gespannt, wo das Angebot liegen wird. Der Ausdruck "in substanzieller Höhe" klingt schonmal sehr gut. Mal sehen, ich rechne mit über 0,10 €.  

04.09.15 13:26

7841 Postings, 4984 Tage D2ChrisWie es auch sei!

Egal ob WPüG hier gilt oder auch nicht, es wird ein Angebot kommen.
 

04.09.15 13:27
1

7841 Postings, 4984 Tage D2Chris@1508

Stimmt! Hört sich schon mal besser an als Mindestgebot (-;  

04.09.15 13:28

17621 Postings, 5583 Tage M.Minninger#1505

Dann warten wir jetzt ab, wie es weitergeht  

04.09.15 13:32
1

31878 Postings, 5242 Tage tbhomyLöschung


Moderation
Zeitpunkt: 04.09.15 13:45
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - Spam.

 

 

04.09.15 13:33

17621 Postings, 5583 Tage M.MinningerUnd einige werden das Gebot vermutlich nicht

04.09.15 13:34

1206 Postings, 6325 Tage lactobazillusähnliche Situaton wie

bei German Brokers nach dem letztem Angebot.

aktuell MK German Brokers 0,8 mio wären hier ca 0,085 ct.

nnM  

04.09.15 13:35

17621 Postings, 5583 Tage M.MinningerGutes Beispiel

04.09.15 13:38

17621 Postings, 5583 Tage M.Minninger#1512

Mal ganz ehrlich.

Gehört das hier her ?  

04.09.15 13:39

31878 Postings, 5242 Tage tbhomyMinninger

Falls du auch der Meinung bist, dass NCC-1701 RECHT HAT, dann JA !  

04.09.15 13:40

17621 Postings, 5583 Tage M.Minninger#1512

Dann halt doch mal Wort , siehe #1494.

Selbst da liegen anscheinend Probleme  

04.09.15 13:43

31878 Postings, 5242 Tage tbhomyMinninger

Lies meine Postings RICHTIG!

Wo im WpÜG steht, dass es nicht für Insolvenzwerte gilt?

Wo aber steht im WpÜG, dass es nicht für Werte im Freiverkehr steht? #1506...

Gesetze lesen und Gesetze verstehen...  

04.09.15 13:43

31878 Postings, 5242 Tage tbhomy#1518

ICH halte mich daran. Ich bin ein ehrbarer Hamburger Kaufmann.  

04.09.15 13:48

31878 Postings, 5242 Tage tbhomy#1517 Scheinbar nicht...?

04.09.15 13:49

17621 Postings, 5583 Tage M.Minninger#1519

Kannst Du Dir ganz einfach beantworten :

Welches ist denn der Unterschied zwischen einem Insolvenzwert und einer noch aktiven AG ?

Börsensegment hier egal.

Was muss denn ein Insolvenzwert erfüllen ?  ...bis es zur...... kommt ?

Warum will der Freak aus dem BA denn günstig an die Aktien kommen ?  

04.09.15 13:51

17621 Postings, 5583 Tage M.Minninger#1520

Dann können wir uns ja mal treffen.

Wohne dicht bei.

Hoffe Du weißt, dass wir Einstecktücher tragen ?  

04.09.15 13:58

31878 Postings, 5242 Tage tbhomy#1522

Nur das Gesetz zählt, Auslegung nur durch juristisch belastbaren Kommentar bitte.

Das hättest du gewusst, wenn du wirklich ein Einstecktuch tragen tätest. Du hättest dann auch meiner Logik folgen können und Fragen wären überflüssig gewesen...

Warten wir mal ab, was im Angebot steht. Ich täte nicht zu schnell verkaufen. Aber das wisst ihr ja bereits.

 
 

04.09.15 14:01

17621 Postings, 5583 Tage M.MinningerBeantworte doch einmal die Frage

aus Posting #1522

Was kommt da zum tragen ?

Weiche doch nicht schon wieder aus.  

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