Es ist klar und m.E. gibt es keine rationellen Gründe dagegen: die westliche Seite, insbesondere Clearstream, aber auch viele Broker, u.a. consors, habe seit Anfang an, die Umtauschversuche torpediert und letztlich bei den meisten Aktionären, d.h. den rechtmäßigen Eigentümern verhindert. Daraus folgt logischerweise, daß 1. sämtliche Versuche, diese zu einem Umtausch aufzufordern, dokumentiert werden müssen (emails archivieren, Schriftliche Aufträge sammeln und Einschreibebelege aufbewahren, usw.). Warum? Nun, es geht darum, daß nach Ablauf der Umtauschfrist es sich lohnen wird, die Broker und Clearstream zu verklagen _(z.B. weg. Untreue). 2. Wenn es sich dann herausstellen sollte, daß deren Verhalten gesetzeskonform war, lohnt nach meinen Infos (die auf Angabene eines ehemaligen Verfassungsrichters beruhen) eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Wer sich dem anschließen will, kann sich gerne melden. 3. parallel ist weiter auf die Konversionslösung (russische Lösung, neuerliche Initiative der Duma zu setzen). Möglicherweise werde ja die Modalitäten etwas vereinfacht, da bestimmte Dokumente kaum zu erbringen sind.
Also insgesamt ist noch lange nicht Schluß.
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