> ... bayrisch ausgedrückt handelt es sich um "richterliche Gschaftlhuberei" - > unter dem Strich vernünftig, aber vor lauter "Gschaftln" am lobenswerten Kern > vorbeigezielt und "späteren Erkenntnissen im Wege" stehend - > sämtliche Klarheiten erfolgreich beseitigt ;-) ... ------------------------------ Rauchverbot gekippt Das Knallerbsen-Urteil aus Karlsruhe
Nur klare Urteile sind gute Urteile: In deutschen Eckkneipen darf jetzt wieder geraucht werden! In bayerischen auch?
Ein Kommentar von Heribert Prantl
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/,tt2m1/politik/253/304229/text/ ------------------------------ "Freunde und Gegner des Tabaks in Deutschland werden sich künftig damit befassen müssen, was ein obiter dictum ist. Es handelt sich dabei nicht um eine neue Zigarettenmarke und auch nicht um eine nikotinfreie Zigarre aus Kuba. Obiter dictum heißt so viel wie "nebenbei gesagt" und so nennt man den Teil eines Urteils, der eigentlich unnötig ist - in dem aber etwas steht, von dem die Richter glauben, dass es auch noch gesagt gehört.
Ein obiter dictum ist eine Art großer Klammerzusatz, ein Ausdruck überschießender Innentendenz des höchsten Gerichts, also volkstümlich gesagt von richterlicher Gschaftlhuberei. In einem obiter dictum wird eine Rechtsansicht dargelegt, die das Urteil nicht trägt, die auch niemanden bindet, an die sich also niemand halten muss.
Nach Auffassung von Hans-Jürgen Dörner, Vizepräsident am Bundesarbeitsgericht, haben obiter dicta "die Schwäche, zur konkreten Rechtsfindung des Einzelfalls nichts beizutragen, die Leser regelmäßig zu verwirren und häufig späteren Erkenntnissen im Wege zu stehen."
Das Urteil des Bundesverfassungsgericht zum deutschen Rauchverbot ist dafür ein Glanzbeispiel. Es kommt zwar unter dem Strich zu einem vernünftigen Ergebnis, in dem es das Rauchen in Eckkneipen erlaubt. Der Weg zu diesem Ergebnis ist aber höchst merkwürdig. Er spiegelt offenbar verschlungene Debatten in der Urteilsberatung wider. Manche Urteilspassagen sind eine Vorlage für Kabarettisten ...
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Der große Knaller aber steht am Anfang: Das Gericht beginnt sein Urteil, wohl zum ersten Mal in der deutschen Rechtsgeschichte, mit einem obiter dictum. ... Das Gericht erklärt, dass der Gesetzgeber aus Gründen des Gesundheitsschutzes auch ein ganz radikales Rauchverbot hätte erlassen können - ohne jegliche Ausnahmen, also ohne Ausnahmen für Festzelte, geschlossene Nebenräume und geschlossene Versammlungen. Ein Anlaß für eine solche Entscheidung bestand nicht, weil sämtliche Landesgesetze - auch das strenge bayerische - solche Ausnahmen enthalten.
> ---------------------------------- > ... (also eine echte Watschn für die CSU-Hin-und-Zruck-Variante) ... > ----------------------------------
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Die Richter sagen nur: Wenn der Gesetzgeber es mit dem Gesundheitsschutz bitter ernst genommen hätte, dann hätte er ja ein absolutes Rauchverbot verhängen können. Nachdem er aber Ausnahmen zugelassen, sich also mit weniger Gesundheitsschutz zufriedengegeben hat, muss er bei diesen Ausnahmen die Interessen der Gastwirte ordentlich berücksichtigen.
Mit dieser faulpelzigen Begründung hat sich der Senat - unnötigerweise - zwei Dissentings, also zwei abweichende Meinungen eingehandelt: Der neue Verfassungsrichter Masing argumentiert gegen ein absolutes Rauchverbot, der Verfassungsrichter Bryde dafür.
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Mit seiner faulpelzigen Begründung provoziert das Gericht aber auch eine Menge von Unklarheiten: In allen Bundesländern mit Ausnahme von Bayern ist die Rechtslage jetzt so wie in den exemplarischen Fällen entschieden. Bayern aber hat ein strengeres Gesetz als alle anderen Bundesländer - ist also auf dem Papier nahe am absoluten Rauchverbot. In Bayern weiß daher jetzt keiner so genau, was eigentlich gilt.
Die Wirte berufen sich darauf, dass das Gericht doch das Rauchen in den Eckkneipen erlaubt habe. Das stimmt. Die CSU, die das bayerische Nichtraucherschutzgesetz erwirkt hat, beruft sich darauf, dass das Gericht doch auch ein radikales Rauchverbot theoretisch für zulässig gehalten habe.
Das stimmt auch (auch wenn dieser Teil des Urteils nicht verbindlich ist). Das bayerische Modell, so die CSU, liege doch ziemlich nah am absoluten Verbot. Die Wirte werden darauf antworten, dass das bayerische Modell die Flucht der Raucher in die geschlossenen Veranstaltungen und "Clubs" zulasse und damit Ausnahmen vom Rauchverbot in Unzahl toleriere. Es wird damit wohl zu einer weiteren Entscheidung aus Karlsruhe kommen, in der dann ausdrücklich erklärt werden wird, dass auch in bayerischen Eckkneipen geraucht werden kann. Das Gericht hat sich das selbst eingebrockt. Nur klare Entscheidungen sind gute Entscheidungen."
(sueddeutsche.de/bosw)
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