Löschung

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neuester Beitrag: 19.12.07 07:44
eröffnet am: 08.08.07 20:27 von: Mr.Esram Anzahl Beiträge: 383
neuester Beitrag: 19.12.07 07:44 von: ecki Leser gesamt: 24670
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14.12.07 18:29
3

6506 Postings, 8494 Tage BankerslastTalisker, schon mal drüber nachgedacht

daß Buchungen storniert werden oder nicht mehr gefragt sind? Aus Nächstenliebe hat er sich bestimmt nicht engagiert.  

14.12.07 18:29

11094 Postings, 6452 Tage sirusimmohai

wenn man keine ahnung hat, einfach mal die fresse halten:-)
marco ist deutscher stattsbürger und DARF nicht ausgeliefert werden, schon gar nicht an einen staat der eine komplett andere starfphilosophie hat wie deutschland:-)
dass ihm hier der prozess gemacht wird hab ich nie bezweifelt, doch wo er besser wegkommt ist wohl unzweifelhaft.
also immohai, bevor du dein maul aufreißt..nachdenken  

14.12.07 18:30
2

2103 Postings, 6889 Tage Sozialaktionär türkei und deutschland haben ein umfangreiches

rechtsabkommen und ein noch umfangreicheres Finanzabkommen.  

14.12.07 18:33

12850 Postings, 8343 Tage ImmobilienhaiLöschung


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Zeitpunkt: 17.12.07 12:20
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14.12.07 18:33

11094 Postings, 6452 Tage siruswieso, darfst du als deutsch staatsbürger

ausgeliefert werden?  

14.12.07 18:36
1

11094 Postings, 6452 Tage sirusimmohai:-)))

Prinzipiell ist die Auslieferung eines deutschen Staatsbürges verboten => Art. 16 II S. 1 GG. Satz 2 sagt jedoch: "Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind."

Außerhalb der EU darf jedoch nicht ausgeliefert werden, da wird die Tat dann in Deutschland bestraft, wenn die Tat in D verboten ist.  

14.12.07 18:38

11094 Postings, 6452 Tage sirusglücklicherweise ist die türkei

noch kein staat der EU.
noch fragen immohai?
oder sollte ich sagen
einfach mal die frese halten?:-))  

14.12.07 18:43

11094 Postings, 6452 Tage sirusmeinte natürlich fresse:-)))

14.12.07 18:46

11094 Postings, 6452 Tage sirusdu bist dran immohai?!

14.12.07 18:55
1

129861 Postings, 7666 Tage kiiwii...ventilieren wir mal ein wenig

(...aber nicht hyper-)


URL: http://www.welt.de/vermischtes/article1462092/...co_die_Freiheit.html


14. Dezember 2007, 17:07 Uhr

Von Boris Kalnoky
Türkei


Ein mysteriöser Besuch brachte Marco die Freiheit


Marco W. ist frei. Noch am Morgen herrschte Spannung in den Räumen des Gerichtsgebäudes in Antalya. Gerüchte und Informationen flirrten durch die Amtsstuben und Zimmer. Und was hatte der plötzliche Besuch des Europa-Abgeordneten und Unternehmers Vural Öger in der Zelle des deutschen Häftlings zu bedeuten?

Nicht nur in den Medien wurde an diesem Morgen über den Fall Marco W. geredet. Auch in den Amtszimmern des Gerichtsgebäudes in Antalya war der seit Ostern inhaftierte, 17-jährige Schüler aus Ülzen, dem sexueller Missbrauch einer minderjährigen Engländerin vorgeworfen wird, Thema des Tages. In einem Büro des Gerichts unterhalten sich zwei (nicht mit dem Prozess befasste) Richter über den Fall.

"Wir sollten ihn ziehen lassen", meint der eine, "was nützt denn der ganze Trubel und der Medienrummel". Sein Kollege widerpricht: Nein, erst müsse man ganz ordnungsgemäss alles recherchieren und alle Beweise sichten. Ein weiterer Kollege guckt rein – was ist denn nun, wird er freigelassen? Einer der Richter sieht ihn über die Brille hinweg an: "Wir gehen davon aus dass er heute aus der U-Haft entlassen wird." So zumindest habe er einen der beisitzenden Richter verstanden.

Im Flur vor dem Verhandlungszimmer wächst die Spannung. Für 9.30 Uhr war der Termin angesetzt, aber das Einzige was da beginnt ist ein langes Warten. Für Marcos Vater, der allein angereist ist, sind es sichtlich nervenzerreibende Stunden.

Immer deutlicher steht ihm die Anspannung ins Gesicht geschrieben, derweil kursieren bei den Journalisten Infos und Gerüchte – im deutschen Generalkonsulat, so heisst es, gehe man von einer Freilassung aus. Einige türkische Kollegen finden das nicht lustig – wissen da deutsche Diplomaten etwas, was sie gar nicht wissen können, wenn die Justiz unabhängig arbeitet? Gibt es einen politischen Deal hinter den Kulissen?

Dann ist da der bemerkenswerte Besuch des deutschtürkischen Unternehmers und Europa-Abgeordneten Vural Öger bei Marco W. im Gefängnis. Er habe sich nur über die Haftbedingungen informieren wollen, sagt Öger den Medien, aber auch sein Rechtsanwalt wird später im Gericht gesehen. All dies und das endlose Warten – immer deutlicher wird das Gefühl, dass sich da etwas zusammenbraut.

Und dann die späte Verhandlung – kaum eine Viertelstunde dauert sie, dann kommen die Anwälte wieder heraus. Über Inhaltliches sei nicht gesprochen worden, sagt Ömer Aycan, der Anwalt der Engländerin, nur über die "Methodologie".

Nanu?


Dabei gab es soviel Neues zu besprechen, die Zeugenaussage der Klägerin liegt endlich vor, auch ein neues Gutachten, es ist eines britische psychologische Expertise, die zu dem Schluss kommt (laut Aycan), das Mädchen sei vergewaltigt worden.

Über all das wird nicht geredet, und nun gibt es "Fünf Minuten Pause", während die Richter über eine einzige Frage beraten: Ob sie Marco W. aus der U-Haft entlassen, und unter welchen Bedingungen. Das klingt gut, fast so, als könnte dies der lang ersehnte Tag sein für Marco und seine Familie.

Nur eine Minute dauert die Pause dann, alles hechtet in den Saal, und gleich darauf wieder heraus. Nun ist es entschieden: Frei! Marcos Vater stehen Tränen in den Augen, man fällt sich in die Arme, und dann wird zuallererst das Handy gezückt.

Im Prozess selbst ist freilich kein Urteil gefallen. Er wird vertagt, auf dem 1. April 2008. Bis dahin ist Marco nicht nur frei, sondern darf auch das Land verlassen – und nun spekulieren die Journalisten, was es mit dem Öger-Besuch auf sich hatte, gab es eine Garantie der Bundesregierung, Marco in die Türkei zurückzuschicken, sollte er verurteilt werden?

Aycan kündigt derweil an, er wolle Einspruch einlegen gegen Marcos Freilassung. Das spielt für den Schüler keine Rolle mehr – bis dahin ist er längst in Deutschland, rechtzeitig vor Weihnachten, und dann kann reden, wer will.
 
-----------
MfG
kiiwiipedia

...nochmal ein Würstchen ?

14.12.07 18:58

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14.12.07 18:58
1

11094 Postings, 6452 Tage sirusBR KANN MARCO bei einer verurteilung

nicht in die türkei zurückschicken, auch wenn sie das wollte, was sie aber mit sicherheit nicht will:-))  

14.12.07 19:00
1

11094 Postings, 6452 Tage sirusdas rechtshilfeabkommen

ist mir bekannt und verbietet die auslieferung minderjähriger ins ausland:-))  

14.12.07 19:00
1

11094 Postings, 6452 Tage sirusmarko ist 17

und dies war er bei der tat auch wenn er mal 92 ist:-))  

14.12.07 19:01
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14.12.07 19:03
1

11094 Postings, 6452 Tage siruslesen und einfach mal die fresse halten:-)

Karlsruhe: EU-Haftbefehl verstößt gegen Grundgesetz
Auslieferung – nicht zulässig
Der leichteren Auslieferung von Straftätern innerhalb der EU soll der Europäische Haftbefehl dienen. dpa/Deck

Der leichteren Auslieferung von Straftätern innerhalb der EU soll der Europäische Haftbefehl dienen. dpa/Deck
Von Martyna Czarnowska

Deutsche Staatsbürger und Staatsbürgerinnen dürfen auch auf Grundlage des Europäischen Haftbefehls vorerst nicht an andere EU-Staaten ausgeliefert werden. Denn nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe ist das deutsche Gesetz zum Haftbefehl nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. In Österreich ist auch in Zukunft eine Auslieferung österreichischer Staatsangehöriger unwahrscheinlich.

Mamoun Darkazanli darf nicht ausgeliefert werden. Der deutsch-syrische Geschäftsmann steht seit dem 11. September 2001 unter dem Verdacht, der Hamburger Zelle um den Terrorpiloten Mohammed Atta geholfen zu haben. Hinweise auf Kontakte zu Al Kaida kamen auch aus Spanien. Als ein spanischer Richter im Herbst 2004 einen Haftbefehl gegen Darkazanli erließ, setzten sich deutsche Behörden für die Auslieferung ein.

Dabei konnten sie sich auf den Europäischen Haftbefehl berufen. Dieser soll eine einfachere und schnellere Auslieferung von mutmaßlichen Straftätern innerhalb der EU ermöglichen. In einem Rahmenbeschluss hielten die Regierungen der Mitgliedsstaaten 32 Deliktgruppen fest – wie Terrorismus, Menschenhandel, Betrugsdelikte, Erpressung oder Brandstiftung –, bei denen die zuständige Justizbehörde des Aufenthaltslandes des Gesuchten bei einem Auslieferungsantrag nicht mehr prüfen muss, ob eine Strafbarkeit in beiden Ländern gegeben ist.

In Deutschland wurde die Auslieferung an andere EU-Staaten im Vorjahr möglich. Doch das deutsche Gesetz, das den EU-Haftbefehl umsetzt, greife unverhältnismäßig in das Grundrecht auf Auslieferungsfreiheit ein, befand der Zweite Senat des Verfassungsgerichts in Karlsruhe. Deutschland habe die EU-Vorgabe zu eng und damit grundgesetzwidrig umgesetzt. Solange der Bundestag kein neues Gesetz erlässt, ist daher die Auslieferung Deutscher nicht mehr möglich. Für Mamoun Darkazanli, der eine Verfassungsbeschwerde eingebracht hatte, hieß das: Er wurde aus dem Untersuchungsgefängnis in Hamburg entlassen und ist wieder ein freier Mann.

Rückschlag im Kampf?

Während die Regierung und die Gewerkschaft der Polizei von einem Rückschlag im Kampf gegen den Terrorismus sprachen, werteten CDU/CSU, Grüne und FDP das Urteil als Rückenstärkung für den Bundestag. Justizministerin Brigitte Zypries kündigte an, binnen vier bis sechs Wochen einen neuen Gesetzesentwurf vorzulegen.

Einer Vereinheitlichung der Innen- und Justizpolitik innerhalb der EU kommt das Urteil nicht entgegen. Haben die Mitgliedsstaaten in diesem Bereich zwar noch immer etliche eigene Kompetenzen, so wurde doch dem Europäischen Haftbefehl besonders im gemeinsamen Anti-Terror-Kampf große Bedeutung beigemessen. 2.603 Haftbefehle wurden in den ersten neun Monaten der Anwendung ausgestellt, teilte die EU-Kommission Anfang des Jahres mit. 653 Personen wurden auf dieser Basis festgenommen, 104 tatsächlich ausgeliefert.

Die Brüsseler Behörde hält auch nach dem Erkenntnis des Bundesverfassungsgerichts an der Maßnahme fest. Kommissionssprecher Martin Selmayr verwies darauf, dass die Karlsruher Höchstrichter den Haftbefehl nicht "per se" für verfassungswidrig erklärt hätten. Vielmehr besage das Urteil, dass der Haftbefehl derzeit nicht mit nationalem Recht vereinbar sei.

Erst ab 2009 wirksam

Derartige Bedenken hat der Verfassungsrechtler Heinz Mayer für Österreich nicht. Er sehe keinen Anhaltspunkt für den Verfassungsgerichtshof, den Haftbefehl für verfassungswidrig zu erklären. "Ich kenne keine Verfassungsbestimmung, die den Haftbefehl ausschließt", sagt Mayer im Gespräch mit der "Wiener Zeitung". Denn die Grundprinzipien der österreichischen Verfassung werden davon nicht berührt.

Zwar sei eine Auslieferung österreichischer Staatsangehöriger derzeit nicht zulässig, doch könnte dies durch EU-Recht unterlaufen werden. "Gemeinschaftsrecht geht nationalem Recht vor", betont Mayer.

Im März des Vorjahres hat der Nationalrat den Europäischen Haftbefehl mit den Stimmen der Regierungsparteien sowie der SPÖ beschlossen. Seit Inkrafttreten im Mai 2004 wurden nach Angaben des Justizministeriums mehr als 200 Europäische Haftbefehle in Österreich ausgestellt; 50 haben dazu geführt, dass die Personen hierher ausgeliefert wurden.

Ein österreichischer Staatsbürger ist allerdings noch nicht an ein anderes EU-Land ausgeliefert worden. Ebenso wie Italien – das den Haftbefehl erst vor wenigen Wochen eingeführt hat – hatte Österreich Einwände vor der Beschlussfassung. Der damalige Justizminister Dieter Böhmdorfer hatte eine Übergangsfrist bis 1. Jänner 2009 durchgesetzt. Erst ab diesem Zeitpunkt könnte ein Österreicher ausgeliefert werden – allerdings nur dann, wenn er in einem anderen Land eine Tat begangen hat, die in Österreich nicht strafbar ist.

Laut Justizministerium werde dieser Fall aber so gut wie nie eintreten. Denn von den 32 im Rahmenbeschluss festgelegten Deliktgruppen finden sich so gut wie alle in den österreichischen Gesetzen wieder. Daher bleibe auch in Zukunft unwahrscheinlich, dass ein Österreicher vor ein nicht-österreichisches Gericht gestellt wird.  

14.12.07 19:04
1

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14.12.07 19:05

11094 Postings, 6452 Tage sirusnicht mal terroristen dürfen ausgelifert werden

dann sollten sie es auch nicht bei minderjährigen und "kavaliersdelikten" tun...  

14.12.07 19:06
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14.12.07 19:07

11094 Postings, 6452 Tage sirusnun beweise wenigstens größe

und gib zu, dass ich recht habe:-))
dann vertragen wir uns wieder  

14.12.07 19:13
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14.12.07 19:15

11094 Postings, 6452 Tage sirusschade habe jetzt mehrer quellen vorgelegt

und du schwätzt immer noch den selben blödsinn...
naja dann haben mir 9 semester jurastudium wohl doch nicht viel gebracht
bin noch immer ein nichtswisser ;-)  

14.12.07 19:18
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11094 Postings, 6452 Tage sirusnur noch einmal;-)

keine angst marco darf und wird nicht ausgeliefert werden wenn er nicht freiwillig wieder in der türkei erscheint...
gründe:
1) grundgesetz
2) minderjährigkeit
3) beschluss des BVG
 

14.12.07 19:19

11094 Postings, 6452 Tage sirusvor einer verurteilung in d schützt dies natürlich

nicht:-))  

14.12.07 19:21
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