Die Betrachtung ist doch sehr einseitig: wer gebetsmühlenartig wiederholt, dass man nicht gestohlene Daten erwerben darf, sagt damit auch, dass er bewusst Betrüger schützen will.
Bei einer Abwägung, was schwerer wiegt, würde ich die Betrüger entlarven.
Unsere Polizei und Dienste arbeiten natürlich mit V-Männern, wir haben eine Kronzeugenregelung im Strafgesetzbuch, wir haben nicht das amerikanische Recht, das die Verwendung illegal erworbener Beweismittel verbietet, und die Polizei erklärt sogar, dass sie so etwas regelmäßig tut.
Das riecht hier sehr nach Klientelschutz.
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