Die Schadensersatzklage der EuroGas gegen die Slowakische Republik stützt sich insbesondere auf ein rechtskräftiges Urteil des Obersten Gerichtshofes der Slowakischen Republik vom 18. Mai 2011, in dem festgestellt wurde, dass die Entziehung der Lizenz zur Ausbeutung der Talk-Mine 'Gemerska Poloma' widerrechtlich erfolgte und unter mehreren Verfahrensmängeln der Obersten Bergbaubehörde der Slowakischen Republik gelitten hat.
Bis heute hat jedoch das Oberbergamt dieser Entscheidung des Obersten Gerichtshofes der Slowakischen Republik nicht Folge geleistet und fügt damit der EuroGas einen bedeutenden, bereits eine Milliarde Euro übersteigenden Schaden zu.