Besonderer Prüfungstermin...kann bald die Schlussrechnung erstellt werden? Wie hoch wird die Quote für die Gläubiger werden? Besteht Vermögenslosigkeit nach Abwicklung? Wann wird die AG gelöscht werden?
insolvenzbekanntmachungen.de; Letzter Registereintrag vom 23.10.2014:
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 72 IN 56/01
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Rheine unter HRB 39 eingetragenen Windhoff Aktiengesellschaft, Hovestrasse 10, 48431 Rheine, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Christoph Bernhard Wessels, Lönsweg 14, 48432 Rheine und Klaus Erich Müller, Berkelweg 5, 48431 Rheine
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 03.12.2014. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 215 B niedergelegt.
72 IN 56/01 Amtsgericht Münster, 22.10.2014
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