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Nachrüstung von Diesel-Pkw - 20.12.2019 Persönliche Kosten-Nutzen-Analyse machen
Über fünf Millionen Diesel-Pkw mit der Abgasnorm Euro 5 rollen über Deutschlands Straßen. In Ballungsräumen und etlichen Städten droht Besitzern dieser Fahrzeuge ein Fahrverbot – wenn sie nicht nachrüsten. Einige Autobauer wollen sich an den Kosten beteiligen. Wenn auch nur unter bestimmten Bedingungen.
Die Kosten für den Einbau zum Beispiel des BNox-Systems des Filterspezialisten Twintec in ein Fahrzeug von Mercedes oder aus dem VW-Konzern beziffert der Hersteller auf etwa 3.300 Euro. Die beiden Autobauer haben sich zwar zu einer Kostenübernahme von bis zu 3.000 Euro bereit erklärt, doch damit darf nicht jeder Euro5-Diesel-Besitzer der beiden Marken rechnen, sagt Johannes Boos vom ADAC.
„Der Zuschuss gilt jeweils für Kunden, die ihren Erstwohnsitz in einer der Intensivstädte haben, die 2017 beim Diesel-Gipfel festgelegt wurden oder in einem direkt angrenzenden Landkreis wohnen. Infos zur Beantragung des Zuschusses gibt es auf den Internetseiten der Hersteller.“
BMW und Volvo gehören nicht dazu, obwohl auch für deren Modelle Nachrüstsätze auf dem Markt verfügbar sind. Den Einbau der Hardware nehmen übrigens nicht die Hersteller wie Twintec, ein Tochterunternehmen von Baumot, selbst vor, sondern für Abgas-Untersuchungen (AU) zertifizierte Werkstätten, mit denen man zur Zeit Kooperationsvereinbarungen abschließt. Marcus Hausser von Baumot empfiehlt deshalb Interessenten, sich mit Postleitzahl und Fahrzeugmodell auf der Webseite des Unternehmens anzumelden.
„Er kriegt dann von uns automatisch, sobald das entsprechende System verfügbar ist, eine Nachricht und weiß dann, an welche Werkstatt er sich wenden kann.“
Nachrüstung in anerkannter AU-Werkstatt durchführen
Bislang haben sich bereits rund 15.000 Diesel-Eigner eingetragen. Johannes Boos vom ADAC begründet, warum die Nachrüstung in einer anerkannten AU-Werkstatt durchgeführt werden sollte.
„Die Werkstatt bestätigt, dass alle Teile ordnungsgemäß eingebaut wurden und der Filter einwandfrei funktioniert. Wenn die Nachrüstung von einer anderen Stelle durchgeführt werden sollte, dann muss der Einbau anschließend noch von offizieller Stelle bestätigt werden. Zum Beispiel durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen.“
Auch mit dem Nachweis eines Termins zur Nachrüstung kann man im Zweifelsfall einem Fahrverbot vorbeugen. Zu Beginn des kommenden Jahres rechnen die Anbieter von Hardware-Einbausätzen mit einer flächendeckenden Versorgung durch AU-Werkstätten.
Ob sich eine Nachrüstung lohnt, sagt Johannes Boos, das kommt immer auf das Ergebnis einer ganz persönlichen Kosten-Nutzen-Analyse an.
„Das hängt zum Beispiel davon ab, ob ich nennenswert von Fahrverboten betroffen bin, ob es eine Förderung gibt und auch ob ich den Wert meines Fahrzeuges steigern oder erhalten kann. Zum Beispiel wenn ich das Auto verkaufen will.“
Unabhängig davon profitiert von einer Nachrüstung die Umwelt.
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