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http://boerse.ard.de/content.jsp?key=dokument_20989630.01.2007 11:42
Aktionäre springen auf Null-Zug auf
"Intelligente Autobatterien" stellt IQ-Power aus Zug in der Schweiz her. Eine simple Erläuterung des Geschäftsmodells hat die Aktie des jüngst in den Geregelten Markt gewechselten Unternehmens steigen lassen.
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Gewöhnlich braucht es schon gute, handfeste Unternehmensnachrichten oder brauchbare Gerüchte, um Aktien stark steigen oder fallen zu lassen. Bei IQ-Power reichte heute schon eine schlichte Erläuterung der Vorteile der durch Software gesteuerten Bleibatterie, welche die Firma herstellt, um den Kurs um acht Prozent nach oben zu treiben.
Dazu veröffentlichte die Firma am Morgen eine Pressemitteilung mit dem Inhalt, dass weltweit 1,2 Millionen Tonnen Blei jährlich eingespart werden könnten, sollten sämtliche Autobatterien der Welt mit der von IQ-Power entwickelten Technologie ausgerüstet werden.
Interessant und informativ
Diese simple Aussage reicherte die Firma an : mit Angaben zum Gesamtverbrauch von Blei in Autobatterien (5,5 Millionen Tonnen), den steigenden Bleipreisen, dem möglichen Einsparpotenzial (23 Prozent) und einer Fahrzeugprognose der Erdölindustrie (2050 werde es zwei Milliarden Autos geben, heute sind es 800 Millionen). Dazu ein ethisch-moralischer Ausspruch des Aufsichtsratspräsidenten Peter E. Braun: IQ-Power leiste einen hohen Beitrag in Sachen Nachhaltigkeit und der Schonung von Umwelt und knappen Ressourcen.
Die Mitteilung ist zwar durchaus interessant und informativ, nur lässt sie keinen direkten Zusammenhang mit der aktuellen Geschäftslage von IQ-Power und deren zukünftiger Entwicklung erkennen.
Warum die Aktie des kleinen Unternehmens, das im Oktober vom Freiverkehr in den Geregelten Markt wechselte, so stark an Wert gewinnt, ist somit schwer nachvollziehbar. Zumal die Milchmädchenrechnung des Unternehmen rein hypothetisch ist. Vermutlich liegt es daran, dass das Papier seinen Besitzern seit etwa einem Jahr keine rechte Freude macht, und Aktionäre mittlerweile auch Kleinstnachrichten als Kaufempfehlung interpretieren.
Dem Unternehmen kann man selbstredend keinen Vorwurf machen, schließlich ist es ein legitimes und gebräuchliches Mittel, dann und wann durch Mitteilungen auf sich aufmerksam zu machen. Und sei es, wie in diesem Fall, um lediglich das Produktpotenzial zu loben.
Cu
Röckefäller