Wichtiges Urteil zu Aufspaltungen, Spin-off

Seite 1 von 1
neuester Beitrag: 19.10.21 10:53
eröffnet am: 19.10.21 10:38 von: ParadiseBird Anzahl Beiträge: 2
neuester Beitrag: 19.10.21 10:53 von: ParadiseBird Leser gesamt: 3173
davon Heute: 4
bewertet mit 1 Stern

19.10.21 10:38
1

Clubmitglied, 1912 Postings, 5432 Tage ParadiseBirdWichtiges Urteil zu Aufspaltungen, Spin-off

"Besitzt jemand Aktien einer Company, die sich umstrukturiert, indem sie sich in 2 Gesellschaften aufspaltet (Spin-off), so muss der Aktionär eine Ausschüttung nicht versteuern, die sich daraus ergibt, dass er für jede alte Aktie je eine neue von jeder Gesellschaft erhält.

Das Finanzamt darf hier nicht von einem steuerpflichtigen Kapitalertrag ausgehen. Das gelte jedenfalls dann, wenn die wesentlichen Strukturmerkmale einer Aufspaltung erfüllt sind - auch wenn es sich um eine US-Company handelte.

So der BFH, VIII R 9/19, Urteil vom 1. Juli 2021

Quelle: https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/...tail/STRE202110193/  

19.10.21 10:53
1

Clubmitglied, 1912 Postings, 5432 Tage ParadiseBirdaktuelles Beispiel: IBM

IBM spaltet demnächst Kyndryl im Verhältnis 5:1 ab. D.h. für 5 IBM-Aktien gibt es dann eine neue Kyndryl-Aktie.

Typischerweise herrscht über die steuerliche Behandlung dieser Transaktion völlige Verwirrung und führt ggf. zu völlig falschen Entscheidungen (Verkauf der Aktie vorher und ggf. Wiederkauf nach der Aufspaltung).  

   Antwort einfügen - nach oben