"Gutachten zur Bewertung von Zahlungsdienstleistungen für die Anbieter von Online-Glücksspielen im Auftrag der Wirecard Bank AG erstattet von Prof. Dr. Hans Kudlich Ordinarius für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Erlangen-Nürnberg und Rechtsanwalt Dr. Bernd Berberich Hambach & Hambach Rechtsanwälte PartG mbB"
schaut ruhig mal, wer das ist :)
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Fazit:
Wirecard darf vom BR illegales Gambling genanntes Geschäft abrechnen, denn...
Unionsrechtlicher Schutz durch Dienstleistungsfreiheit: Die Kunden von Wirecard verfügen überwiegend über gültige Lizenzen aus EU-Mitgliedstaaten oder vergleichbaren Staaten. Diese Lizenzen fallen unter den Schutz der europäischen Dienstleistungsfreiheit gemäß Art. 56 AEUV. Auch wenn Glücksspielangebote in Deutschland als „illegal“ gelten, haben EU-lizenzierte Anbieter das Recht, ihre Dienstleistungen grenzüberschreitend anzubieten.
Inkohärente Glücksspielregulierung in Deutschland: Die deutsche Glücksspielregulierung, insbesondere der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV), weist gravierende unions- und verfassungsrechtliche Defizite auf. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in der Rechtssache „Ince“ klargestellt, dass nationale Verbote bei unionsrechtlicher Inkohärenz nicht durchgesetzt werden können. Das Verbot der Mitwirkung an Zahlungen nach § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV ist daher nicht wirksam.
Fehlende behördliche Untersagung: Der Glücksspielstaatsvertrag erlaubt den Behörden, Finanzdienstleister durch konkrete Mitteilungen oder Untersagungen über die Illegalität bestimmter Glücksspielangebote zu informieren (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 GlüStV). Solange solche Mitteilungen nicht vorliegen, bestehen für Wirecard keine rechtlichen Verpflichtungen, Zahlungsvorgänge von angeblich „illegalen“ Glücksspielanbietern zu verweigern.
Keine strafrechtliche Beihilfe oder Geldwäsche: Die Abwicklung von Glücksspieltransaktionen stellt lediglich eine neutrale bankübliche Dienstleistung dar, die strafrechtlich als „neutrale Beihilfe“ nicht erfasst wird. Zudem handelt es sich bei den Kunden von Wirecard in der Regel um Anbieter aus dem Ausland. Deutsches Strafrecht findet auf solche Auslandstaten nur Anwendung, wenn ein relevanter Erfolg im Inland nachweislich eintritt, was hier nicht der Fall ist.
Umfangreiche Compliance-Maßnahmen: Wirecard hat interne Mechanismen etabliert, um sicherzustellen, dass keine Zahlungen von oder an deutsche Spieler durch Anbieter mit nicht-europäischen Lizenzen abgewickelt werden. Dazu gehören technische Blockaden und vertragliche Verpflichtungen der Händler. Diese Maßnahmen belegen, dass Wirecard im Einklang mit den regulatorischen Anforderungen arbeitet.
Faktische Tolerierung durch die Behörden: Bislang wurden Zahlungsdienstleister in Deutschland weder systematisch informiert noch konkret angewiesen, Transaktionen für Glücksspielanbieter zu unterbinden. Diese behördliche Praxis schafft einen Vertrauenstatbestand, der Wirecard in seiner rechtlichen Position stärkt.
Fazit: Wirecard darf das vom BR als „illegales Gambling“ bezeichnete Geschäft abrechnen, weil die Glücksspielangebote der Kunden unionsrechtlich geschützt sind, die deutsche Regulierung wesentliche rechtliche Schwächen aufweist, keine spezifischen behördlichen Untersagungen vorliegen und die Strafbarkeit solcher Geschäfte nicht gegeben ist.
BR kann gerne - wie schn 2017 - von "illegalem Gambling" sprechen. Weder damals noch heute wird dieses illegale Ga,bling von irgendjemandem gestoppt und daher auch nicht die Zahlngsabwicklung.
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