ZWEIEINHALB JAHRE GEFÄNGNIS
Vergewaltiger von Heide verurteilt
Der Vergewaltiger von Heide muss für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Die Richter gingen damit über das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß hinaus.
Meldorf - Das Jugendschöffengericht beim Amtsgericht Meldorf befand Vitali S. am Dienstag für schuldig, eine 14-Jährige am 29. Mai in der Fußgängerzone von Heide missbraucht zu haben. Mit dem Urteil - 30 Monate ohne Bewährung - gingen die Richter über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus, die für ein Strafmaß von einem Jahr und neun Monaten plädiert hatte. Die Verteidigung hatte eine einjährige Bewährungsstrafe gefordert. Der Fall hatte bundesweit Aufsehen erregt, weil zunächst der Verdacht aufgekommen war, dass mehrere Passanten und Anwohner bei der Tat weggeschaut und dem Opfer nicht geholfen hatten.
Der Täter hatte zugegeben, sein Opfer am Himmelfahrtstag in der Fußgängerzone bedrängt und unsittlich berührt zu haben. Ein Sachverständiger hatte errechnet, dass der Mann zur Tatzeit knapp 3,3 Promille Blutalkohol hatte. Eine verminderte Schuldfähigkeit sei nicht auszuschließen, sagte der Mediziner.
Der Angeklagte trinke auch heute noch Alkohol im Übermaß, sagte der Vertreter der Jugendgerichtshilfe. "Wenn er trinkt, ist er offensichtlich nicht in der Lage, seine Aggressionen zu kontrollieren", sagte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft: "Nur eine längere Strafe kann seinen verhängnisvollen Lebensweg beenden."
Die Staatsanwaltschaft Itzehoe ermittelt in einem zweiten Fall gegen den 20-jährigen Deutsch-Russen: Er soll vier Tage nach Prozessbeginn eine 27-jährige Frau vergewaltigt haben. Opfer der vermutlich bei einem Zechgelage begangenen Tat soll eine Bekannte des mutmaßlichen Täters gewesen sein. Sowohl das Opfer als auch die mutmaßlichen Täter waren erheblich alkoholisiert, hieß es. "Wegen vieler widersprüchlicher Aussagen hat sich ein Tatverdacht bislang nicht konkretisiert", sagte der Staatsanwalt.
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