Wieso geht der Tacho falsch

Seite 1 von 1
neuester Beitrag: 10.07.02 13:18
eröffnet am: 10.07.02 06:41 von: loge Anzahl Beiträge: 14
neuester Beitrag: 10.07.02 13:18 von: Lucky_S Leser gesamt: 2256
davon Heute: 1
bewertet mit 0 Sternen

10.07.02 06:41

235 Postings, 8642 Tage logeWieso geht der Tacho falsch

bei so vielen Fahrzeugen?

Fachleute, klaert mich auf!

Ich nehme an, die Geschwindigkeit wird ueber die Umdrehungen der Raeder gemessen. Nehmen wir mal an, der Durchmesser der Reifen variiert um 1cm durch Hersteller-Toleranz, Reifendruck und Profilabnutzung. Das hiesse bei 60 cm Durchmesser ca. 1,6 % in der Geschwindigkeit. Also kaum Abweichung: bei 200 km/h ca. 3 km/h.  

10.07.02 06:50

93 Postings, 8206 Tage Lucky_STacho muß 2 - 7% mehr anzeigen

in Privatautos. Das ist Gesetz. Polizei fährt mit geeichtem Tacho.

Gruß

Lucky
 

10.07.02 07:05

5074 Postings, 9406 Tage Elander dümmste Spruch des Tages


 
seit wann schreibt ein gesetz vor, dass ein tacho falsch gehen muss? rülps.
tachos gehen falsch, damit die autohersteller den eitlen deutschen drankriegen...soll heissen, jeder mummelt doch am stammtisch, dass sein golf gt mit 90 ps 210 läuft, weil er ihn erst richtig und vor allem sehr gut eingefahren hat...misst man das ganze mit einem tachymeter nach, sind es plötzlich nur noch 195...genau so schnell wie er eingetragen ist..lol, aber der golffahrer ist mit dieser lüge zufrieden...im übrigen hat ford die schlechtesten tachos, die lügen bis zu 13% laut adac.  

10.07.02 07:25

93 Postings, 8206 Tage Lucky_Sdiese Regelung ist schon sehr alt und

soll Autofahrer vor unbeabsichtigten Geschwindigkeitsüberschreitungen schützen.

Gruß

Lucky
 

10.07.02 07:41

5074 Postings, 9406 Tage Elanoh wie niedlich...und wo steht das? Welches Gesetz

10.07.02 07:43

93 Postings, 8206 Tage Lucky_S@Elan

frag einfach einen Polizeibeamten. Die wissen daß alle.

Gruß

Lucky
 

10.07.02 07:48

4784 Postings, 8500 Tage C.Webb4So ein Stuß hab ich ja noch selten gehört...

Schon selten, dass jemand noch mehr Müll als Elan redet *gggggg*

.
.
.
GrußC4

 

10.07.02 07:57

5074 Postings, 9406 Tage Elanc.webb4 womit du verdammt recht hast

10.07.02 07:58

93 Postings, 8206 Tage Lucky_Sfrag deinen Kumpel

den Bullen
 

10.07.02 09:21
1

19524 Postings, 8713 Tage gurkenfredastrein, was hier so an dünnem verzapft wird.

typisch: "das ist gesetz" und wenn dann ne nachfrage kommt, gibts nur noch heiße luft.
ansonsten:

http://www.adac.de//Rund_ums_KFZ/...7C63ED704159C1E3BFA3C5A796#a10930
 

10.07.02 09:28

4366 Postings, 8585 Tage Wikingerder aufwand wäre zu gross und teuer

10.07.02 09:48

8 Postings, 8183 Tage Karl-Heinz@Elan

der GT Golf mit 90 ps ist sogar nur mit 180 eingetragen. ( zum vgl. der GTI mit 115 ps ist mit 196 eingetragen. am stammtisch schätzungsweise 220... )  

10.07.02 09:57

1147 Postings, 8233 Tage wettyBei meinem Cabrio ist der Tacho eh kaputt


Da halte ich immer die Hand raus wenn ich wissen will wie schnell. Und das Teil macht min. 200 !!!





mfg  

10.07.02 13:18

93 Postings, 8206 Tage Lucky_Sdanke für den link, gurkenfred

Gesetzliche Vorschriften



Trotz der Vielzahl der genannten Ungenauigkeitsfaktoren darf ein Tachometer aber nie weniger als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit anzeigen (wichtig für die Einhaltung von Geschwindigkeits-Beschränkungen). Der notwendige Toleranzbereich der Anzeige muß also nach "oben" verlagert werden, d.h. Tachometer zeigen in aller Regel mehr als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit an. Dem hat allerdings der Gesetzgeber Grenzen gesetzt und zwar:

· Bei Fahrzeugen, die vor dem 01.01.91 erstmals zugelassen wurden, darf die Anzeige in den oberen beiden Dritteln, mindestens aber ab 50 km/h, um bis zu 7 % des Skalen-Endwertes höher liegen. Wenn eineSkala mit bis zu 220 km/h eingebaut ist, dann darf also bei jeder Geschwindigkeit über 50 km/h die Voreilung bis zu 15,4 km/h betragen.

· Für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 01.01.91 gilt eine neue EG-Richtlinie, welche unabhängig vom Skalenendwert, eine grundsätzliche Tachovoreilung von 10 % zuzüglich 4 km/h zuläßt. Bei 50 km/h darf der Tacho dann bis zu 9, bei Tempo 130 aber bereits bis zu 17 km/h voreilen. Die detaillierten Vorschriften sind in der Richtlinie 75/443/EWG festgelegt.

· Zur Anzeigegenauigkeit des Wegstreckenzählers existieren keine ECE-Richtlinien. In der Bundesrepublik ist aber weiterhin der § 57 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) gültig, welcher die maximal zulässige Abweichung auf 4 % beschränkt.

 

   Antwort einfügen - nach oben