" Deol behaart darauf dass bei einer Ablehnung von Aktionären eine Insolvenzverfahen startet und dann der übliche Prozedur beginnt, das ist aber nicht so laut Management wird die Holding in eine neue Gesellschaft übertragen und 100% an Gläubiger übergeben. "
Eigentümer sind die Aktionäre. Wenn die gegen einen Vorschlag stimmen der die Insolvenz abwenden soll, können die Gläubiger fällig stellen zum 30.6.2023. Kann SH nicht zahlen, muss man Insolvenz anmelden. Strittig ist wohl hier, ob ein übliches Insolvenzverfahren erfolgen würde, oder bestenfalls eine Sanierung, oder ob die Gläubiger ohne Insolvenzverwalter aufgrund der Verpfändung sogleich verwerten können.
Was sie nicht können, ist über die Assets verfügen, um sie einfach unter anderen Namen einer neuen Dachholding weiter zu betreiben. Eine quasi Enteignung der Aktionäre ist nur möglich als Ergebnis der Aufteilung der Erlöse nach Veräußerung der Firma, sollte vom Erlös für die Aktionäre nichts mehr übrig bleiben.
Egal was das Management da schreibt, so etwas gibt's nicht. Wenn sie zahlungsunfähig sind, sind sie insolvent. Wenn sie insolvent sind und die Aktionäre gegen ihre Enteignung und gegen die Übertragung ihrer Stimmrechte votieren, kann die Firma durch Fälligstellung der Kredite abgewickelt, aber nicht einfach unter Ausschluss der Aktionäre weiter betrieben werden. Das ist meine Rechtsauffassung dazu.
Vor allem wäre es auch pragmatisch völlig irre, denn eine Abstimmung wäre somit völlig überflüssig ! Warum ? Nun, wenn 100% ohne Zustimmung übertragen werden dürften, muss auch niemand nach dem Einverständnis fragen, ob man lediglich 80% überträgt. Man könnte es einfach tun und sagen, die Alternative dazu ist nichts für euch.
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