Keine Ahnung, welche Schlussfolgerung du meinst.
Falls es um eine Genehmigung durch die HV geht bzgl. WHOA lese mal Faillissementswet Art. 370 Absatz 5.
Sollte es sich um den Cross Claim Cram Down handeln. Ja darauf zielt meiner Meinung nach die ganze Chose ab. Musst mal googeln, ich kann es leider nicht verlinken aktuell, keine 10 Beiträge bla bla.. Gibt ein WHOA wo 3% der Forderungen sich gegen 97% der Forderungen durchgesetzt haben. Natürlich kann man beide Fälle nicht miteinander gleichsetzen, aber mir erschließt sich in keiner Weise, warum eine Aktienmehrheit oder ein Übergewicht der Forderungen auf einer Seite hier irgendeine Bedeutung haben sollen.
Mir ist schon klar, dass meine Meinung hier nicht auf Begeisterung stößt. Ich sehe hier aber absolut nichts, warum Steinhoff auch nur einen Cent auf die Meinung der SDK in Bezug auf das WHOA geben sollte. Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.
Anders hingegen sieht es für mich in Bezug auf eine Sonderprüfung und einen Nachweis eventueller Verfehlungen Beteiligter aus.
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