Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie über den aktuellen Verfahrensstand in Sachen Wirecard, Ernst & Young und andere Haftungsgegner informieren. Möglichkeit der Prozesskostenfinanzierung Derzeit fragen uns viele geschädigte Anleger nach der Möglichkeit einer Prozesskostenfinanzierung. Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir für unsere Mandanten eine grundsätzliche Finanzierungszusage der renommierten Prozessfinanzierungsgesellschaft Therium für die Finanzierung von Klageverfahren in Sachen Wirecard erhalten haben. Diese Zusage betrifft zunächst die Klagen gegen die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Gegebenenfalls wird diese Zusage noch auf weitere Haftungsgegner erweitert, worüber wir zur Zeit noch mit dem Finanzierer sprechen.
Therium ist seit Jahren in mehreren Verfahren (u.a. gegen die Volkswagen AG, die Porsche Automobil Holding SE, die Steinhoff International Holdings N.V. und gegen die Daimler AG) ein erfahrener und verlässlicher Finanzierungspartner unserer Mandanten.
Wir klären derzeit die Einzelheiten der Prozesskostenfinanzierung. Anschließend werden wir Ihnen diese mitteilen, sodass Sie dieses Angebot bei Interesse in Anspruch nehmen und Ihre Schadensersatzansprüche somit ohne eigenes Kostenrisiko verfolgen können. US-Klagen gegen Wirecard und Ernst & Young Der Presse der letzten Tage haben Sie vielleicht entnommen, dass es auch in den USA eine erste Sammelklage gegen Ernst & Young in Sachen Wirecard gibt. TILP hat diese Klage bereits analysiert. Der dortige Sachvortrag stützt unsere bisherigen Ergebnisse; er liefert uns jedoch keine weiterführenden Erkenntnisse.
Wichtig für Sie ist jedoch, dass sich die US-Klage nur auf sogenannte ADR beziehen. ADR ist eine Abkürzung für „American Depositary Receipts“. Hierbei handelt es sich um Hinterlegungsscheine, die das Eigentum von Aktien verbriefen. ADRs werden an der US-Börse stellvertretend für die Original-Aktie gehandelt. Anleger, welche in Wirecard-Aktien, die Wirecard-Anleihe oder in Zertifikate auf Wirecard-Aktien investiert haben, sind somit nicht betroffen. Den Prozessverlauf in den USA werden wir aber selbstverständlich über unsere US-Partnerkanzleien weiterhin intensiv begleiten. Zu Ihren persönlichen Handlungsoptionen Zunächst teilen wir Ihnen mit, dass derzeit keinerlei Fristen einzuhalten sind und ein sofortiges Handeln Ihrerseits nicht erforderlich ist. Das von uns angestrebte Münchner Musterverfahren gegen Ernst & Young sowie gegen einzelne Vorstände schreitet planmäßig voran.
Wir gehen davon aus, dass wir Ihnen ab Ende Juli Ihre persönlichen Handlungsoptionen einschließlich des damit verbundenen Kostenrisikos mitteilen können. Da sich inzwischen bereits über 40.000 Interessenten bei uns gemeldet haben, bitten wir um Ihr Verständnis, dass die Abarbeitung einige Zeit in Anspruch nimmt. Wir bedanken uns insoweit für Ihre Geduld.
Neben der juristischen Tragfähigkeit des Vorgehens werden wir hierbei selbstverständlich auch berücksichtigen, dass jegliches Vorgehen wirtschaftlich sinnvoll sein muss; dies gerade vor dem Hintergrund, dass rechtliche Schritte gegen mehrere mögliche Anspruchsgegner auch erhöhte Gefahren auf der Kostenseite beinhalten.
Näheres hierzu erhalten Sie sodann in unserer Information zu Ihren individuellen Handlungsoptionen.
Sofern Sie bislang noch keine Aufforderung zur Übermittlung Ihrer Transaktionen von uns erhalten haben, möchten wir Sie dahingehend beruhigen, dass Sie diese in Kürze erhalten werden. Darin wird die weitere Vorgehensweise erläutert.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Vertrauen.
Axel Wegner Marvin Kewe Rechtsanwalt Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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