Mal abgesehen davon, dass das bei freier Meinungsäußerungen einer Zensur gleichkommt (z.B. die Angabe von maßnahmenkritischer Seiten) hatte ich das Problem, dass in einem Zitat das Wörtchen "S c h e i ß e" vorkam. Und dieses Wort wird von Ariva nicht akzeptiert.
Das sogenannte Haftungsprivileg gilt, so der BGH nicht für Unterlassungsansprüche, sondern nur für eine strafrechtliche Verantwortlichkeit und für Schadenersatzansprüche.