Dürfte was spannendes zum Typ C konto + Umtausch sein.
ZENTRALBANK DER RUSSISCHEN FÖDERATION (BANK VON RUSSLAND) [REGNUMDATESTAMP] Moskau Stadt OFFIZIELLE BEWERTUNG Über die Anwendung bestimmter Bestimmungen des Dekrets des Präsidenten der Russischen Föderation Bund vom 5. März 2022 Nr. 95 „Über das vorläufige Vollstreckungsverfahren Verpflichtungen gegenüber bestimmten ausländischen Gläubigern“, Dekret des Präsidenten der Russischen Föderation vom 5. Juli 2022 Nr. 430 "Über die Rückführung durch Inländer - Teilnehmer an der Außenwirtschaft Aktivitäten der Fremdwährung und der Währung der Russischen Föderation“ und Dekret des Präsidenten der Russischen Föderation vom 8. August 2022 Nr. 529 „Über das vorläufige Verfahren zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen Bankkonto (Einlage), in Fremdwährung denominiert, und Verbindlichkeiten aus Anleihen ausländischer Emittenten Organisationen" 1. Geleitet von Absatz 13 des Dekrets des Präsidenten der Russischen Föderation vom 5. März 2022 Nr. 95 „Über das vorläufige Verfahren zur Erfüllung von Verpflichtungen vor bestimmten ausländischen Gläubigern" (im Folgenden - Dekret Nr. 95), Absatz 7 des Erlasses des Präsidenten der Russischen Föderation vom 5. Juli 2022 Nr. 430 „Zur Heimschaffung durch Inländer – Teilnehmer an der Außenwirtschaft Aktivitäten mit ausländischer Währung und der Währung der Russischen Föderation“ (im Folgenden als bezeichnet Dekret Nr. 430) und Absatz 8 des Dekrets des Präsidenten der Russischen Föderation datiert 8. August 2022 Nr. 529 „Über das vorläufige Verfahren zur Erfüllung der Verpflichtungen gem auf Fremdwährung lautende Bankkonto-(Einlagen-)Vereinbarungen und Verbindlichkeiten aus Anleihen ausländischer Organisationen" 2 (im Folgenden als Dekret Nr. 529 bezeichnet) klärt die Bank von Russland die Anwendung bestimmter die Bestimmungen von Dekret Nr. 95, Dekret Nr. 430 und Dekret Nr. 529. 1.1. Die Unterabsätze "a" und "b" von Absatz 6 des Dekrets Nr. 95 werden als zulässig anerkannt Erfüllung der in Absatz 1 des Dekrets Nr. 95 genannten Verpflichtungen in Rubel andere Personen als die in Absatz 1 genannten ausländischen Gläubiger Dekret Nr. 95, ungeachtet des Bestehens einer entsprechenden Vereinbarung zwischen Parteien von Verpflichtungen. Also, wenn die Person kein Ausländer ist des in Absatz 1 des Dekrets Nr. 95 genannten Gläubigers, und auch, wenn er nicht abgetreten wurde Anspruchsrechte gemäß Absatz 8 des Dekrets Nr. 95, Vollstreckung Verpflichtungen im Sinne von Absatz 1 des Dekrets Nr. 95, ist es zulässig, vor ihm als in Russische Rubel (gemäß Absatz 6 des Dekrets Nr. 95) und in ausländischer Währung, vereinbarungsgemäß, ohne Nutzung von Accounts des Typs „C“ und ohne die Notwendigkeit, eine Erlaubnis gemäß Absatz 11 des Dekrets Nr. 95 einzuholen. 1.2. Gemäß Unterabsatz "a" von Absatz 3 des Dekrets Nr. 430 Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit begebenen ausländischen Anleihen von ausländischen Organisationen (im Folgenden als Eurobonds bezeichnet), ausgeführt werden von Übertragung an Inhaber von Eurobonds russischer Anleihen, die möglicherweise zugunsten der Inhaber von Eurobonds mit ihrer Zahlung platziert werden Eurobonds (auch im Falle der Übertragung (Abtretung) aller Eigentum und andere Rechte unter Eurobonds nach russischem Recht Personen) und die Höhe und Zahlungsfrist des Einkommens, für die, sowie das Nominal deren Wert und Laufzeit ähnlich sein müssen qualifizierende Eurobonds. Erfüllung von Verpflichtungen im Zusammenhang mit einer russischen juristischen Person Eurobonds durch Übertragung an den Inhaber russischer Eurobonds Schuldverschreibungen, deren Bezahlung durch Überweisung (Abtretung) erfolgt den Inhaber von Eurobonds aller Eigentums- und sonstigen Rechte daran Eurobonds an eine russische juristische Person, vorbehaltlich der Bestimmungen Artikel 6 des Bundesgesetzes vom 14. Juli 2022 Nr. 319-FZ „Über die Einführung 3 Änderungen bestimmter Rechtsakte der Russischen Föderation" nur erlaubt, wenn der Inhaber von Eurobonds Rechnungslegungsrechte hat die von ausländischen Organisationen durchgeführt wird, kann dies nicht Übertragung an eine russische juristische Person als Folge unfreundliche Aktionen fremder Staaten, international Organisationen, ausländische Finanzorganisationen (Banken und andere Finanzmarktorganisationen mit Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets Russische Föderation), einschließlich derjenigen im Zusammenhang mit der Einführung von restriktiven Maßnahmen gegen die Russische Föderation, russische juristische Personen und Bürger der Russischen Föderation. 1.3. Die Verordnung gemäß Absatz 4 des Dekrets Nr. 430, sieht die Verpflichtung russischer juristischer Personen vor, die haben Verpflichtungen im Zusammenhang mit Eurobonds, Maßnahmen zu ergreifen, zum Schutz der berechtigten Interessen der Eurobond-Inhaber dienen, deren Rechte von russischen Verwahrstellen berücksichtigt werden, durch Übertragung Fonds in der vom Verwaltungsrat festgelegten Weise der Zentralbank der Russischen Föderation oder durch Überweisung Schuldverschreibungen an solche Inhaber platziert, d.h. den Erhalt sicherstellen solche Zahlungsinhaber gleichberechtigt mit Inhabern von Eurobonds, die Rechte die von berechtigten ausländischen Organisationen berücksichtigt werden in Übereinstimmung mit ihrem persönlichen Recht, Buchhaltung und Übertragung von Rechten durchzuführen Wertpapiere. In diesem Zusammenhang zum Zwecke der Umsetzung der Bestimmungen des Dekrets Nr. 430 Verpflichtungen einer russischen juristischen Person im Zusammenhang mit Eurobonds, beschränkt sich nicht auf die Verpflichtung zur Rückzahlung von Geldern direkt unter dem Darlehensvertrag
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