bei Sammelklagen gegen VW steht der Schädiger aber eindeutig fest, und auch der Schaden läßt sich sehr leicht adressieren und ermitteln. Auch der Ursache-Wirkungs-Zusammenhang ist eindeutig.....
Hier ist das Problem bzw. die Probleme
1.) Anspruch gegen Zatarra selbst ist sinnlos, denn nur leere Hülle 2.) Hintermänner haben ggf Vermögen, die sind aber derzeit noch unbekannt 3.) Haftungsauschluss m.E. unwirksam, aber mögliches Hinderniss; wenn ich Zatara wäre würde ich mich darauf berufen, dass man ja explizit darauf hingewiesen hat, dass es falsche Anschuldigungen sein können und dass man Verkäufe getätigt hat. (D.h. dem Geschädigten war ja die Situation selbst bekannt. 4.) Welcher Schaden ist dir entstanden? Z.B. falls der Kurs wieder auf das Ausgangsniveau steigt, dann hast du keinen Schaden wenn du die Aktien noch hast.. Hast du die Aktie wegen den falschen Anschuldigungen verkauft, und einen Schaden erlitten, dann musst du das nachweisen... 5.) Nachweis der Kausilität schwierig, denn es kann ja auch andere Gründe für den Verkauf gegeben haben, z.B. andere Leerverkäufer, die so oder so verkauft haben....
Der Nachweis des Schadens ist für Wirecard leichter zu erbringen. Und macht auch mehr Sinn. GGf. kannst du dich an eine US-Kanzlei wenden, denn die suchen schon immer Teilnehmer an Sammelklagen, die dann am Erfolg beteiligt werden. Wenn die "anspringen" hast du ne Chance, aber die werden ggf. nicht tätig werden, weil der Schädiger/Hintermann nicht bekannt ist.....
Erst wenn die Hintermänner bekannt werden, gibt es eine Chance, bis dahin nicht....
Also das beste daraus machen und noch mal nachlegen. Heute werden noch mal 200 Aktien nachgelegt, wenn das Geld da ist....
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