bei dem Termin 15.12. geht es nur darum, relisierte Verluste in der Steuerbescheinigung auszuweisen. Normalerweise trägt die Bank diese ins nächste jahr vor und verrechnet sie irgendwann mit realiserten Gewinnen. Die Beantragung ist dann z.B. sinnvoll, wenn man bei einer anderen Bank Gewinne realisiert hat. So kann man das bei der Steuererklärung gegenrechnen.
Zur Relisierung der TC Verluste besteht, meine ich, die Möglichkeit der wertlosen Ausbuchung oder des entgeltlichen Depotübertrags auf einen Dritten. Leider wird beim Depotübertrag, da die letzte Kursfeststellung mehr als 30 Tage her ist, bei der Veräußerung eine steuerlicher Gewinn von 30% auf dein eingesetztes Kapital unterstellt. Darauf zahlst du dann (irre) erst mal Kapitalertragssteuer. Das müsste dann bei der Steuererklärung entsprechend zu korrigieren sein.
Ich hab mich entschlossen, erst mal abzuwarten - blöd ist, dass unser oberschlauer Finanzminister diese beide Möglichkeiten ab 2020 kappen will - ich denke, hoffe er wird das nicht durchsetzen können.
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