Ja, das stimmt. Ich habe mir die beiden Links in #10026 noch einmal angesehen.
Trotzdem könnte es sein, dass die Aktien, die zuvor im Besitz der IHO Verwaltungs GmbH waren, durch den Verkauf an die IHO Beteiligungs GmbH nunmehr dem Free Float zugerechnet werden können.
Die Verwaltungs GmbH ist offenbar die eigentliche IHO Holding, die auch im Dezember 2023 (für 94 Euro pro Aktie) die Aktien von Vitesco vom Markt weggekauft hatte. Wer solche "strategischen" Transaktionen durchführt, kann schwerlich als "Außenstehender" betrachtet werden, so dass die aufgekauften Vitesco-Aktien nicht dem Free Float zugerechnet werden konnten. Sie wanderten in das Depot er IHO Verwaltungs-GmbH, in dem vor der Fusion bereits die 500 Mio. alten Stammaktien lagen - und sonstige Aktien wie die Schaeffler-Beteiligung an Continental.
Um die Aktien aus diesem Verwaltungs-Depot in den Streubesitz zu überführen, muss irgendein externer Käufer her, der der IHO Verwaltung diese Aktien abkauft. Dass kann eine reiche Einzelperson (Family Office) sein, eine Versicherung, ein Fonds oder eben auch eine juristische Person wie die IHO Beteiligungs-GmbH.
Das Schöne an dieser verwinkelten Konstruktion ist, dass die Aktien letztlich bei der Familie bleiben, sie wandern nur vom Verwaltungs- in das Beteiligungs-Depot, wodurch sie nun zum Free Float zählen.
Dabei interessiert es offenbar niemanden, dass sich auch die Beteiligungs-GmbH im Familienbesitz befindet. Entscheidend ist die Rechtsform der kaufenden GmbH, in diesem Fall eine Beteiligungs GmbH, also ein passiver Investor, der nicht aktiv für Unternehmensentscheidungen (inkl. "Verwaltung") zuständig ist und daher dem Streubesitz zugezählt werden kann.
Falls ich recht habe mit diesen (zugegeben "herbeiphantasierten") Annahmen, kann der gute Georg mit solchen Kunstgriffen den Streubesitz auf 30% erhöhen, und trotzdem bleiben letztlich 79% der Aktien (direkt oder indirekt) im Familienbesitz.
Eine juristische Person darf nicht mehr als 3% der Aktien halten, das ist die Definitions-Obergrenze für den Streubesitz. Aber das ist kein Problem. Georg muss nur noch zwei weitere Beteiligungs-GmbHs (B und C) gründen, die auch seiner Mutter oder sonstwem aus dem Umkreis gehören könnten. Wenn Beteiligungsgesellschaft A, B und C jeweils knapp 3% der Aktien von der Verwaltungs-GmbH kaufen, wäre der Streubesitz auf 30% gebracht.
Georg ist Wirtschaftsanwalt mit langer Berufserfahrung in USA, der kennt sich mit solchen Firmen-Verschachtelungen gut aus, und sicherlich ist das alles auch per Gesetz niet- und nagelfest.
Der Vorteil für die Altaktionäre ist, dass keine (dreinredenden) externen Halter hinzukommen, der Streubesitz aber trotzdem auf offizielle 30% steigt, was dann den MDAX-Aufstieg sichert.
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