Das Bundesverdienstkreuz
Das Bundesverdienstkreuz, eigentlich Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wird vom Bundespräsidenten für besondere Leistungen auf dem wirtschaftlichen, politischen oder geistigem Gebiet verliehen. Seit 1951 wird es aufgrund des Stiftungserlass des damaligen Bundespräsidenten Theodor Heuß in mehreren Klassen vergeben. Die Verleihung erfolgt aufgrund eines Vorschlages durch eine andere Person. Wer jemanden für das Bundesverdienstkreuz vorschlagen möchte, wendet sich an die Staatskanzlei des Bundeslandes, in der der Betreffende seinen Wohnsitz hat. Die Protokollabteilung prüft zunächst die vorgelegte Begründung und leitet den Vorschlag dann an die Ordenskanzlei im Bundespräsidialamt weiter. Pro Jahr wird der Orden in Deutschland 3000 bis 4000 mal vergeben.
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