Fachmanns auf diesem Gebiet zu eigen gemacht, die sich mit meinen eigenen Ansichten deckt und mMn auch sinnvoll und logisch erscheint.
1.) Anti-dilutive Elemente sind in den Preferred Stocks nicht zu entdecken.
2.) Cashless exercise zum Laufzeitende heißt lediglich, dass der innere Wert ausgezahlt wird, wenn die Halter die Warrants nicht selbst ausüben, WENN sie IM GELD sind, d.h. wenn ACHV dann ÜBER 4 Dollar notiert. Also quasi ein Service für unaufmerksame Warrantholder und KEIN Druckmittel, aus Furcht vor späterer Strafzahlung die wertvollen Warrants schon jetzt mit Verlust auszuüben. Wenn die Aktie unter dem Ausübungspreis notiert zum Laufzeitende, ist die Auszahlung natürlich 0. Das schützt Anleger nur davor, dass sie eventuell vergessen, ihren Broker anzuweisen, die Warrants einzulösen. Bei gelisteten Optionen tun die meisten Broker das automatisch, bei non-listed warrants meist nicht.
Wie könnte man die Halter zu einer geldlosen Ausübung zwingen, bei der sie einen Schaden haben? Dann müsste man ihnen ja eine ACHV short Position einbuchen??? Das macht überhaupt keinen Sinn.
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