Allerdings würde dann ja Baresel seine lt. Zeitungsbericht offenen 6 Mio. Euro Gläubigerforderungen komplett abschreiben müssen. Was können die noch machen, um das zu verhindern? Irgendwelche rechtlchen Schachzüge, damit die beiden (jetzt vier?) Interessenten abspringen und nicht weiterbauen können?
Oder stellt Baresel die Forderungen als Generalunternehmer und hat seinerseits Verpflichtungen bei den ausführenden Subunternehmern, mit denen aber ggf. die Investoren direkt zusammenarbeiten und so dann vllt. auch deren noch offene Rechnungen bezahlen und Baresel nur seine Spanne verliert?
Ansonsten müsste es doch so sein, das beim demnächst vorzulegendem Baugutachten das bestätigt wird, was schon nach dem Winter mitgeteilt wurde. Das es nämlich keine nennenswerten Schäden am Bau gibt.
Dann müssten die kolportierten 15 Mio Euro Kaufpreis abzüglich ca. 0,65 Mio. Verfahrenkosten ja tatsächlich für eine Quote von 40 % reichen. Und wenn der Kaufvertrag wie vom vorläufigen Insolvenzverwalter angestrebt bis Jahresende unterschrieben sein soll, dann müsste die Auszahlung auch zügig in 2018 erfolgen.
Warum verkaufen Investierte dann zu 26 %, wenn sie in wenigen Monaten mit doch beträchtlicher Wahrscheinlichkeit 50 % mehr haben könnten?
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