FLUXX STRONG BUY !!!!

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neuester Beitrag: 12.12.06 18:15
eröffnet am: 10.01.03 12:24 von: Alexa Anzahl Beiträge: 6118
neuester Beitrag: 12.12.06 18:15 von: MikiTanaka Leser gesamt: 662117
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10.01.03 12:24
3

201 Postings, 8517 Tage AlexaFLUXX STRONG BUY !!!!

Ende Januar will Gerhard Schmid sein Konzept für TIPP 49 vostellen. Ich bin mir sicher, dass er es mit Fluxx.com machen wird.

1. rein zufällig will er ca. 2 Mio € investieren (Fluxx = mit 2,75 Mio € bewertet).
2. Gerhad Schmid gehören schon 12% von Fluxx
3. einen Teil der Aufstockung hat Schmid schon über Tonn`s GmbH ausserbörslich erworben.

FLUXX WIRD DIE RAKETE  
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6092 Postings ausgeblendet.

29.09.06 10:40

386 Postings, 8764 Tage Gustav Ganshu hu guten Morgen

wie lange dauert es eigentlich bis hier auch endlich der Kurs der neuen Fluxx N
aktualisiert wird? Ariva am Schlafen?
 

29.09.06 19:39
1

305 Postings, 6824 Tage Duebelst4,-€

fallen nächste Woche!  

29.09.06 21:50

386 Postings, 8764 Tage Gustav Gansund ich sage

5 Eur fallen...  

03.10.06 17:37

69 Postings, 6745 Tage JAck99Keine Lust mehr hier etwas zu posten, oder?

Es wird nichts mehr!
Vergesst Fluxx und denkt mal realistisch!  

04.10.06 15:30

161 Postings, 7712 Tage Roman666OLG München gegen Wettmonopol und für das EG Recht

Da wird das OLG Düsseldorf kaum anders entscheiden. Hier die Kopie des Artikels.

Bonn/ München - Das bayerische Staatslotteriegesetz verstößt gegen europäisches Gemeinschaftsrecht. So sieht es zumindest das Oberlandesgericht München (OLG). Die Folge: Ende September durften viele Wettbüros im Freistaat wieder aufmachen. Bayern hatte in den vergangenen drei Monaten mehr als 100 private Annahmestellen für Sportwetten wegen „illegalen Glücksspiels“ geschlossen.

Das OLG argumentierte, dass der Freistaat den Anbietern Beschränkungen der Berufs-, Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit auferlege, die aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses nicht gerechtfertigt seien. Das Münchner Gericht führt in diesem Zusammenhang das so genannte „Gambelli“-Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom November 2003 an. Die europäischen Richter hatten eine Beschränkung privater Wett-Anbieter in Italien als Verstoß gegen die europaweite Niederlassungsfreiheit und den freien Dienstleistungsverkehr eingestuft.
Das bayerische Justizministerium schaltet trotzdem auf stur und wertet die Entscheidung des OLG München nach Darstellung als einen „veralteten Einzelfall“. Das Urteil ändere nichts an der Strafbarkeit für illegale Sportwetten. Das Bundesverfassungsgericht habe für eine Übergangszeit festgestellt, dass das Verbot privater Sportwetten weiterhin wirksam sei und vollzogen werden dürfe. „Wer ohne Erlaubnis bayerischer Behörden Sportwetten veranstaltet, muss daher weiterhin mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen“, so das zuständige Justizministerium.

Auch private Anbieter von Sportwetten berufen sich auf besagtes Gambelli-Urteil. „Unser Unternehmen ist von dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht betroffen. Viele potenzielle Wettkunden wenden sich an uns, weil sie nicht mehr durchblicken. Die Berichterstattung in den Medien ist manchmal irreführend. Und die Entscheidungen der Gerichte fallen widersprüchlich aus. Stratega-Ost operiert ganz klar auf der Grundlage des Gambelli-Urteils. Der Europäische Gerichtshof hat mit diesem Urteil entschieden, dass ausländischen Anbietern der Zugang zu den Märkten innerhalb der Europäischen Union nicht verweigert werden darf“, sagt Helmut Sürtenich, Vorstandschef des Düsseldorfer Sportwettenanbieters Stratega-Ost Beteiligungen AG.

Das jetzige Wettmonopol stellt nach Ansicht des höchsten deutschen Gerichts eine Verletzung der Dienstleistungsfreiheit in der EU dar. Aufgrund des im Europarecht geltenden Anwendungsvorranges darf deshalb ausländischen Anbietern mit einer Lizenz aus einem EU-Mitgliedstaat der Zugang zum deutschen Markt nicht verwehrt werden. Nach Ansicht des Sportwetten-Magazins lasse es der deutsche Staat bisher an einer klaren Linie vermissen und versuche einen „Spagat zwischen Steuergier und Spielsuchtprävention“.

Bei diesem Vorgehen werde es nur „zu einem noch viel größeren Chaos im Glücksspielmarkt kommen“. Und in „rechtlich chaotischen Situationen“ seien „kriminellen Machenschaften Tür und Tor geöffnet“. Die Doppelmoral der bayerischen Landesregierung erkenne man nach Ansicht von Sürtenich an der weiterhin aggressiven Werbung für staatliche Lotterieangebote, die das Bundesverfassungsgericht eindeutig untersagt habe. „Wenn Lotto Bayern zum Oktoberfest mit einer vollbusigen Dame im Dirndl die Parole ‚Oans, zwoa, gwonna’ unters Volk streut, erkennt man die wahren Interessen des Freistaates. Es geht nicht um Suchtprävention, sondern um fiskalische Interessen“, moniert Sürtenich. (Online-Nachrichtendienst NeueNachricht)
 

05.10.06 09:42

161 Postings, 7712 Tage Roman666Jackpot nicht geknackt

Das gibt Top Umsätze  

05.10.06 22:48

69 Postings, 6745 Tage JAck99und was hat das mit lotto zu tun? o. T.

06.10.06 18:09

1201 Postings, 6745 Tage jonek82Montag aufpassen o. T.

 
Angehängte Grafik:
wuv_061005.jpg (verkleinert auf 85%) vergrößern
wuv_061005.jpg

06.10.06 20:41

69 Postings, 6745 Tage JAck99was ist am Montag? o. T.

10.10.06 23:38

1201 Postings, 6745 Tage jonek82der Ausblick ist sehr positiv. o. T.

11.10.06 12:36

76 Postings, 6649 Tage PopomeisterHi, gute News

Wien. Die EU-Kommission droht der Republik Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren in Sachen Glücksspielmonopol an. Ein Sprecher von EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy bestätigte am Dienstag gegenüber der APA einen Bericht der britischen Tageszeitung "Financial Times", wonach die Kommission an Österreich, Italien und Frankreich wegen restriktiver Glücksspielgesetze ein Mahnschreiben richten wird.

Sollte sich die EU-Kommission in Folge nicht mit der Antwort der österreichischen Bundesregierung zufrieden geben, droht eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Der Kommissionssprecher nannte keine Details, bestätigte aber, dass die Vertragsverletzungsverfahren gegen die genannten Staaten am Donnerstag auf der Tagesordnung der Brüsseler Behörde stünden.

Nach der Verhaftung der beiden österreichischen bwin-Vorstände in Frankreich im September hatte die EU-Kommission weitere Schritte gegen EU-Staaten angekündigt, die den freien Wettbewerb auf den Gebiet der Sportwetten und des Glücksspiels einschränken. Bereits im April hatte die EU-Behörde in dieser Angelegenheit Mahnschreiben gegen Deutschland, Dänemark, Finnland, Italien, Ungarn, die Niederlande und Schweden gerichtet. In Österreich sind nur Sportwetten weitgehend liberalisiert.

Wollen wir mal sehen, was Ossis gagegen machen werden. Ich freu mich schon jetzt auf das  Urteil. Die investierten wirds freuen.

Dienstag, 10. Oktober 2006  

17.10.06 16:47

25 Postings, 6679 Tage Jack 99Erfolg für Glückspielunternehmen!

Bwin darf Sportwetten in Sachsen weiter anbieten.
Kurs ketterte heute fast 10 % hinauf.

mfg Jack 99  

23.10.06 20:23
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7765 Postings, 6903 Tage polo10NEWS !

- Lotto-Vertrieb im Supermarkt steht nichts mehr im Wege - Neuer Staatsvertrag muss sich an europäischem Kartellrecht messen
Das OLG Düsseldorf hat heute die sofortige Umsetzung des Bundeskartellamtsbeschlusses von Ende August in allen wesentlichen Punkten bestätigt. Somit bleibt die Beschwerde des Deutschen Lottoblocks gegen den Sofortvollzug ohne Wirkung. Die Lottogesellschaften sind ab sofort wieder dazu verpflichtet, Spielscheine aus dem Stationärvertrieb von FLUXX entgegenzunehmen. Darüber hinaus dürfen wegen der vom Kartellamt festgestellten Wettbewerbswidrigkeit sowohl das Regionalitätsprinzip als auch Teile des so genannten Regionalisierungsstaatsvertrages nicht weiter angewendet werden.
Weiterhin bekräftigt das OLG, dass Lottogesellschaften Verträge nicht ohne sonstigen Anlass allein deshalb kündigen dürfen, weil ordnungsbehördlich zugelassene Glücksspiele über terrestrische Vermittlungsstellen vermittelt werden. Besonders hervorzuheben ist die Feststellung des OLG, dass auch der neue Lotteriestaatsvertrag, der im Dezember von den Ministerpräsidenten der Bundesländer verabschiedet werden soll, an den Maßstäben des europäischen Kartellrechts zu messen ist.
FLUXX AG Stefan Zenker Tel.: (040) 85 37 88 47 Mail: stefan.zenker@fluxx.com

DGAP 23.10.2006 --------------------------------------------------
Sprache: Deutsch Emittent: FLUXX AG Ostpreußenplatz 10 24161 Altenholz Deutschland Telefon: +49 (0)431 88 104-0 Fax: +49 (0)431 88 104-40 E-mail: info@fluxx.com WWW: www.fluxx.com ISIN: DE000A0JRU67 WKN: A0JRU6 Indizes: Börsen: Geregelter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
 

24.10.06 16:46

25 Postings, 6679 Tage Jack 99so soll es weiter gehen. Kursnstieg und dann

Gewinnmitnahme. Der Kurs soll langsam und sicher ansteigen. Glaube, dass wir bald wieder 10 Euro sehen werden.

mfg Jack  

24.10.06 19:33

15 Postings, 6737 Tage Haun@Jack99

10 EUR?!? Von was träumst du nachts? Es sind noch viel zu viele Dinge ungeklärt - insbesondere wie es mit den Sportwetten weitergeht.... Aber 10 EUR wünsche ich natürlich uns allen!

Grüsse Haun

P.S. Jack99: Ich finde es es schon putzig deine Kommentare über die letzten Monate zu verfolgen. Irgendwie spiegeln sie doch den jeweils aktuellen Kurs der Aktie wieder. Steigt der Kurs siehst du schon die 10 EUR - fällt er verkaufst du weil alles sowieso keinen Sinn macht! Aber freuen wir uns auf die 10 EUR ;-) Ich finde es schön, dass es noch solche Optimisten gibt ....  

24.10.06 21:17

7114 Postings, 8533 Tage KritikerDoch mit Polit-Mächten

ist kein ew'ger Bund zu flechten.

Was heißt: "Stationärvertrieb"?
Und über "andere" Kündigungsgründe ist nichts beschlossen!

Jedenfalls wird es Lotto stets nur so geben, wie es den Ges. gefällt.
- d.h., Fluxx wird sich nach der Decke strecken - nicht umgekehrt.

Fazit: Kurs kann nahe 5,- steigen, doch größere Investi's werden fern bleiben. Da hilft auch keine Euphorie!
Bleibe weg - Kritiker.  

06.11.06 12:46

6268 Postings, 7067 Tage FundamentalEs knistert einmal mehr ...

 Meldung
FLUXX AG (576350):   4,19   ±0,00%   Info-Popup  

06.11.2006 - 11:58 Uhr
Dt. Börse: Fluxx AG (WKN A0JRU6) bis 12.50 Uhr ausgesetzt
FRANKFURT (Dow Jones)--Die Aktien der Fluxx AG, mit der WKN A0JRU6, sind am Montag seit 11.50 Uhr bis voraussichtlich 12.50 Uhr vom Handel ausgesetzt. Anlass ist nach Angaben einer Sprecherin der Deutschen Börse eine wichtige Mitteilung des Unternehmens. Der letzte Kurs vor dem Handelsstopp lag bei 3,89 EUR, was einem Plus von 2,1% bzw 0,08 EUR entsprach.

 

06.11.06 13:00

2302 Postings, 7620 Tage grazernichts für schwache Nerven! o. T.

06.11.06 13:07

3812 Postings, 8046 Tage ciskaDie SES-ANALysten liegen ja voll im Trend !

Die Analysten von SES Research sind der Meinung, dass das Rating "halten" für die FLUXX-Aktie auch nach Bekanntgabe der Zahlen Bestand haben wird. Das Kursziel sehe man bei 7,70 EUR. (02.11.2006/ac/a/nw)

Realtime 3,2x

CAIO

 

06.11.06 13:12

3812 Postings, 8046 Tage ciskaAuwaia

 Das Konzernergebnis für das Gesamtjahr 2006 wird jedoch deutlich negativ ausfallen und im Bereich von minus 2,5 Mio. Euro bis minus 3,5 Mio. Euro liegen. Ursprünglich war ein ausgeglichenes Ergebnis angestrebt worden.

CIAO

 

06.11.06 13:20

4930 Postings, 7362 Tage RöckefällerIch verlasse mich grundsätzlich nur ...

... noch auf Analysen von SES Research ;)

Cu
Röckefäller
 

07.11.06 12:34

69 Postings, 6745 Tage JAck99Danke, ich bin wieder billig eingestiegen!

Mit auf und ab verdient man das meiste Geld.
Einstieg bei 3,40 Euro gestern und heute wieder ein bisschen Gewinn.

Ich lege jetzt nur mehr kurzfristig an.

Werde wieder bei 4 Euro verkufen.

So soll es weiter gehen.

mfg Jack  

23.11.06 17:29

69 Postings, 6745 Tage JAck99Gewonn

Fluxx hat den rechtlichen Kampf gegen die Länder wahrscheinlich Gewonn.
Jetzt soll man abwarten und das Geld vermehren lassen. Die heurigen Zahlen sind uninteressant.

Bald wirst soweit sein.  

12.12.06 18:15

1012 Postings, 6899 Tage MikiTanakaSupermarktlotto in Bayern erlaubt !!

Gericht bestätigt: Supermarktlotto in Bayern erlaubt


- Verwaltungsgericht München bestätigt Rechtmäßigkeit der Lottovermittlungin bayerischen Supermärkten

Altenholz, 12. Dezember 2006 -- Der gewerbliche Lottovermittler JAXX hatheute vor dem Verwaltungsgericht München mit seiner Klage gegen denFreistaat Bayern Erfolg gehabt. Die JAXX GmbH, eine Tochter der FLUXX AGund Betreiberin des JAXX Lottoservice, hatte beim Freistaat Bayern eineUnbedenklichkeitsbescheinigung beantragt, um gemeinsam mit ihrenKooperationspartnern Supermärkte und Tankstellen mit Vermittlungsstationenfür Lotto auszustatten. Diese Bescheinigung wurde vom Innenministerium mitVerweis auf das bayerische Lotterierecht nicht erteilt. Die MünchenerVerwaltungsrichter sahen dies anders: Der Lotteriestaatsvertrag und dasRegionalisierungsabkommen zwischen den Bundesländern bieten eineeinwandfreie rechtliche Grundlage für die stationäre Vermittlung vonLottoprodukten.

Damit hat erneut ein Gericht die Rechtmäßigkeit der Lottovermittlung inSupermärkten und Tankstellen festgestellt. ´Wir sind natürlich erfreut,aber nicht sonderlich überrascht über das Urteil´, so Stefan Hänel,Vorstand Finanzen, Recht und Personal bei der FLUXX AG. ´UnsereVermittlungstätigkeit fußt auf einer soliden rechtlichen Basis und wurdebereits durch verschiedene Gutachten, das Bundeskartellamt sowierichterliche Entscheidungen bestätigt. Erst durch die Blockadehaltung undEinschüchterungsversuche der bayerischen Lottogesellschaft gegenüberunseren Partnern sahen wir uns gezwungen, erneut den Rechtswegeinzuschlagen.´

 

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