Obwohl Welteke wegen einer Hotel-Affäre 2004 vorzeitig zurücktrat, steigen seine Altersbezüge von rund 8.000 auf 12.500 Euro. (AP)
Welteke bekommt höhere Pension Ex-Bundesbankpräsident erringt Teilsieg vor Gericht
Frankfurt/Main - Der ehemalige Bundesbankpräsident Ernst Welteke hat im Streit um die Höhe seiner Pension einen Teilsieg errungen. Das Frankfurter Verwaltungsgericht entschied am Montag, dass die Bundesbank Weltekes Bezüge von derzeit rund 8.000 Euro monatlich deutlich anheben muss, und zwar um rund 20 Prozent seines ursprünglichen Monatsgehalts auf 12.500 Euro monatlich. Zur Begründung erklärte das Gericht, dass Welteke seine Zeit als hessischer Finanz- und Wirtschaftsminister angerechnet werden müsse. Alle weitergehenden Forderungen Weltekes lehnten die Richter aber ab.
Klage auf Anrechnung seiner Abgeordnetenzeit
Welteke, der im April 2004 seinen Hut nehmen musste, nachdem er sich einen Aufenthalt im Berliner Luxushotel Adlon hatte bezahlen lassen, wollte erreichen, dass ihm die Bundesbank seine Zeit als LAndtagsabgeordneter bei der Pension anrechnet. Dies hätte seine Bezüge nahezu verdoppelt. .
Welteke hatte argumentiert, dass er sich als des Abgeordneter des Hessischen Landtags von 1974 bis 1991die notwendige Kompetenz für seine spätere Tätigkeit als Präsident zunächst der Hessischen Landeszentralbank und dann der Bundesbank erworben habe. Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht. Daher könne die Zeit auch nicht bei der Berechnung der Pension angerechnet werden.
300.000 Euro im Jahr als hochbezahlter Beamter
Dafür sei das Amt des Bundesbankpräsidenten mit einem Beamten auf Zeit vergleichbar, weshalb für Welteke diese günstigere Regelung gelten müsse. Welteke galt einst als einer der bestbezahltesten Beamten Deutschlands, der mit einem Jahressalär von rund 300.000 Euro mehr verdiente als der Bundeskanzler.
Welteke habe auch keinen Anspruch auf die Pension aus seiner Abgeordnetenzeit, weil das von der Bundesbank gezahlte Ruhestandsgehalt bereits hoch genug sei, entschieden die Richter. Gegen beide Urteile ist Berufung zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel zugelassen.
Private Silvesterreise zahlte die Dresdner Bank
In der Affäre um einen von der Dresdner Bankl bezahlten Aufenthalt im Berliner Luxushotel Adlon hatte die Staatsanwaltschaft bis Juni 2004 ermittelt. Das Verfahren gegen Welteke wegen des Verdachts der Vorteilsnahme im Zusammenhang mit diesem Hotelaufenthalt war dann gegen Zahlung von 25.000 Euro eingestellt worden. Die Kosten für den Hotelaufenthalt zu Silvester 2001 für sich und seine Familie beliefen sich auf 7.660 Euro und waren im April 2004 von Welteke und der Bundesbank je zur Hälfte zurückgezahlt worden. (ia/AFP
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