Berichtstermin gem. § 29 Abs. 1 InsO, insbesondere Termin zur Beschlussfassung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters bzw. eines anderen Sonderinsolvenzver-walters sowie über die in § 35 (Anträge der Gläubigerversammlung zur Erklärung des Insol-venzverwalters zur selbständigen Tätigkeit des Schuldners), § 66 (Auferlegung von Zwischen-rechnungslegungen), § 68 (Einsetzung bzw. Beibehaltung eines Gläubigerausschusses), § 100 (Gewährung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse), § 149 (Bestimmung der Hinterlegungsstel-le), § 157 (Fortführung oder Stilllegung des schuldnerischen Gewerbebetriebs; Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans), § 160 (Genehmigung der Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen), § 162 (Betriebsveräußerung an be-sonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten sowie Prüfungstermin gem. § 29 In-sO wird anberaumt auf
Dienstag, den 21.06.2011, 09.30 Uhr
vor dem Amtsgericht Nürnberg, Flaschenhofstraße 35, Sitzungssaal 331/III.
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de; Eröffnungsbeschluss vom 4.1.2011
Insolvenzplan "Am Berichtstermin besteht auch die letzte Chance auf Veranlassung eines Insolvenzplans. Sollte bis hierhin noch kein Plan durch Schuldner oder Insolvenzverwalter erstellt worden sein, so haben die Gläubiger ihrerseits nun noch einmal die Möglichkeit, den Insolvenzverwalter mit der Erstellung eines Insolvenzplans zu beauftragen." ... "Bei Ablehnung des Insolvenzplans durch die Gläubiger oder Nichtbestätigung durch das Gericht, gilt das Insolvenzplanverfahren als gescheitert. Das Unternehmen wird dann liquidiert."
Quelle: http://www.sanierungsportal.de/...lt.php?d=cont&pid=52&cid=49
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