die im damaligen Antrag beantworteten Gesundheitsfragen sollte 100% identisch mit der Krankenakte deines Hausarztes sein. Sollte z.B beim Hausarzt auftauschen "Verspannung im Rücken", und eine Verspannung (wer hat die nicht) vergißt man bei der Antragsaufnahme schnell einmal, kann es sein, dass die Swiss Life wegen arglistiger Täuschung ab Vertragsbeginn vom Vertrag zurücktritt. Du bekomms keine Leistungen aus Vertrag und du kannst davon ausgehen, dass das einbezahlte Geld auch weg ist.
Was nicht zu unterschätzen ist (ich spreche aus Erfahrung): Manche Leute sind oft überrascht, was sie laut Krankenakte angeblich für Krankheiten haben sollen. Stichwort: Abrechnungbetrug. Schein Kavaliersdelikt bei Ärzen zu sein.
Hoffentlich hat die Swiss Life damals bei der Antragsprüfung von deinem Hausarzt ein Arztberichtärztl. Zeugnis angefordert, dann bist auf sicherer Seite
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