----------- Ich darf "vermuten, schlussfolgern und ... unterstellen", sofern die Wortwahl eine persönliche Meinungsäußerung erkennen lässt. Laut einer Jurawebsite. (Link gelöscht wegen Werbung.)
Ich hol jetzt erst den preis und dann den kalli...
----------- Ich darf "vermuten, schlussfolgern und ... unterstellen", sofern die Wortwahl eine persönliche Meinungsäußerung erkennen lässt. Laut einer Jurawebsite. (Link gelöscht wegen Werbung.)