Ein Einwohner der Schweiz ist jemand, dessen offizieller Wohnsitz in der Schweiz ist. In der Schweiz gilt der Grundsatz, dass der Mittelpunkt der Lebensverhältnisse eines Einwohners der Schweiz auch in der Schweiz liegen muss. Dies hat unter anderem zur Folge, dass er ein Schweizer Steuerzahler wird. Man kann kein Einwohner der Schweiz durch einfache Registrierung werden, wie man z. B. einem Golfclub beitreten kann, ohne ihn danach jemals zu besuchen. Das bedeutet also, dass Sie, wenn Ihnen eine Schweizer Aufenthaltsgenehmigung erteilt wird, tatsächlich in die Schweiz umziehen und dort dauerhaft leben müssen. Können Sie keine 180 Tage oder mehr pro Jahr in der Schweiz wohnen, müssen Sie sicher stellen, dass Sie in keinem einzigen Land mehr Zeit verbringen als in der Schweiz. Leute, die nur einen Monat pro Jahr in der Schweiz sind, können also keine Aufenthaltsbewilligung bekommen. Sollten Sie Zweifel haben, wenden Sie sich bitte an uns, um zu ermitteln, ob das von Ihnen Gewünschte in unseren gesetzlichen Rahmen passt. In der Schweiz macht man keinen Unterschied zwischen dem tatsächlichen und dem steuerlichen Wohnsitz. Man ist hier entweder Schweizer Einwohner und Steuerzahler oder beides nicht.
|