§ 1 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: „1. Die Firma der Gesellschaft lautet Deutsche Cannabis AG“ § 2 Satzung wird wie folgt neu gefasst: „1. Gegenstand des Unternehmens ist die Gründung, der Erwerb, die Verwaltung sowie die Veräußerung von Beteiligungen an Gesellschaften jedweder Rechtsform, insbesondere aber nicht ausschließlich solcher Gesellschaften, die ihren Tätigkeitsschwerpunkt in der Cannabis-Industrie haben; der Unternehmensgegenstand erstreckt sich darüber hinaus auf den Erwerb, die 2 Veräußerung sowie die Verwaltung von Beteiligungen aller Art an Handelsgesellschaften im In- und Ausland, die Ausübung der Gesellschafterrechte und -pflichten in Gesellschaften, in denen Beteiligungen erworben worden sind, sowie die Investition in in- und ausländischen Unternehmen, ohne Gesellschafterrechte und -pflichten zu erwerben.
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