Rassisten-Überfall in Potsdam
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gut analysiert
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informativ
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Platz 1 natürlich:
TabellePkte. | |||||||||||||||||
1 | Turbine Potsdam | 16 | 14 | 2 | 0 | 103:8 | 95 | 44 | |||||||||
2 | FCR 2001 Duisburg | 17 | 13 | 4 | 0 | 72:8 | 64 | 43 | |||||||||
3 | 1. FFC Frankfurt | 16 | 13 | 1 | 2 | 81:17 | 64 | 40 | |||||||||
4 | SC Bad Neuenahr | 17 | 10 | 1 | 6 | 44:36 | 8 | 31 | |||||||||
5 | SC Freiburg | 17 | 8 | 4 | 5 | 39:31 | 8 | 28 | |||||||||
6 | Hamburger SV | 16 | 7 | 2 | 7 | 23:30 | -7 | 23 | |||||||||
7 | Bayern München | 16 | 6 | 2 | 8 | 25:35 | -10 | 20 | |||||||||
8 | Essen-Schönebeck | 17 | 6 | 2 | 9 | 27:39 | -12 | 20 | |||||||||
9 | FFC Heike Rheine | 17 | 5 | 4 | 8 | 33:44 | -11 | 19 | |||||||||
10 | FFC Brauweiler Pulheim | 17 | 3 | 3 | 11 | 19:63 | -44 | 12 | |||||||||
11 | VfL Sindelfingen | 17 | 0 | 4 | 13 | 9:62 | -53 | 4 | |||||||||
12 | FSV Frankfurt | 17 | 0 | 1 | 16 | 4:106 | -102 | 1 |
Grüße
ecki
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Artikel 1 [Menschenwürde - Menschenrechte -
Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte]
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Artikel 2 [Persönliche Freiheitsrechte]
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
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Du, Ecki bist ein lieber, freundlicher User, der wohl von Sport viel weiss, aber selten aktiv an Meinungsverschiedenheiten oder gar Streits teilnimmt,eben ein netter Mensch.
Meine ich jedenfalls so mitbekommen zu haben.
Und Eichi ist der Esotheriker, der auch wohl über vieles informiert ist, jedoch ab und an, so Ansichten oder auch "Wahrheiten" posten, die doch den einen oder anderen, etwas verquerrt vorkommen.
Also tut mur leid Ecki, mir war schon klar, dass dieses Posting von Eichi, doch es war doch wirklich sehr gut gemacht finde ich.
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@ notax, im Übrigen meine ich, dass die allermeisten Menschen, diese Regelungen, bzw. Verhaltensweisen längst verinnerlich haben, wenn es nicht schon immer so war.
Auch ohne dieses Grundgesetz, müsste sich jeder aufrechte Mensch, so verhalten.
Auch nach christlichen Maximen, wäre es nicht anders.
Und keiner, auch ich persönlich nicht, will auch nur eine Ausrede oder Rechtfertigung für das Verhalten der Täter, oder auch der geheimer Zustimmer finden.
Es ist eine Straftat und es muss hart abgeurteilt werden - und wenn es ein rechtsextremer Hintergrund ist, der eher, soweit das möglich ist, noch etwas härter!
Aber eben, dieser eine Aufschrei ist eines unter vielen!
Diese beiden jungen Menschen, werden verurteilt, ob man ein Umdenken erreichen kann, ist zweifelhaft, und nur mit einer Haftstrafe wird man auch da zumindest kein Umdenken erreichen können.
Aber das sind Täter, die abgeurteilt werden- gut und richtig so!
Aber wie vermeiden wir das Abtrifften immer mehr junger Menschen in den Rechtsradikalismus, das muss die Frage sein.
Straf ja, unbedingt - aber Prävention ist eben noch viel Wichtiger für eben alle anderen Menschen!
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Die jungen Männer aus Potsdam hätten den "Bob Marley" auch mündlich mitteilen können, dass er mit seinem Outfit dort abstossend wirkt. Da muss man nicht gleich "Nigger" kreischen und ihn krankenhausreif zusammenschlagen. - Trotzdem hätte der Afrikaner wissen müssen, das er sich im wilden Osten befindet.
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Ein paar Stunden hochnotpeinliches Verhör hinter schalldichten Doppeltüren waren aber auch so eindrücklich.
Die aktuellen Nachwuchsherrenmenschen schlagen wohl besser einfach zu, wenn man nicht so aussieht, wie es in die Glatzkopfeinheitsparteiennorm passt.
Grüße
ecki
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Ernst Corinth 10.07.2001
Ein einmaliger Fall in der Geschichte der bundesdeutschen Presse
Mit einer Schlagzeile begann der wohl größte Presseskandal der letzten Jahre. Am 23. November 2000 erscheint die Bild-Zeitung mit dem Aufmacher "Neonazis ertränken Kind". Der Artikel zum Thema trägt dann die Schlagzeile "Kleiner Joseph - Gegen 50 Neonazis hatte er keine Chance". Ausführlich wird im Bericht dargestellt, wie der kleine Junge 1997 am helllichten Tag in einem gut besuchten Sebnitzer Schwimmbad umgebracht wurde: "50 Neonazis überfielen den kleinen Joseph. Schlugen ihn, folterten ihn mit einem Elektroschocker, dann warfen sie ihn ins Schwimmbecken, ertränkten ihn. (...) Fast 300 Besucher waren an jenem Tag im ,Spaßbad' im sächsischen Sebnitz. Viele hörten seine Hilferufe, keiner half."
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Was hier als Tatsache behauptet wird, basierte bekanntlich ausschließlich auf einen Verdacht, den die Mutter des Kindes gegenüber Journalisten geäußert hat. Der Junge, das ergab später ein Gutachten, starb in Wirklichkeit an Herzversagen. Im Auftrag der Sächsischen Staatskanzlei hat jetzt die Kommunikationswissenschaftlerin Anja Willkommen die Rolle der Presse bei der Berichterstattung im Fall Joseph untersucht. Entstanden ist daraus die Studie "Sebnitz, Joseph und die Presse", die akribisch die Ereignisse nachzeichnet und analysiert. Heruntergeladen werden kann sie von [extern] www.sachsen.de, wenn man etwas umständlich zu "Publikationen und Downloads" geht und dort nach Sebnitz oder der Autorin sucht.
Dabei kommt die Autorin zum Ergebnis, dass der vorliegende Fall als einmalig in der Geschichte der bundesdeutschen Presse zu werten sei. "Ein Thema, zuerst publiziert von der Bild-Zeitung, wird von nahezu allen bundesdeutschen Medien aufgegriffen. Innerhalb eines Tages berichten sowohl sächsische als auch überregionale Blätter vom Fall Joseph."
Und fast alle übernehmen dabei unüberprüft die Bild-Version. Dass auf gründliche Recherche verzichtet wurde, hat nach Meinung von Anja Willkommen mehrere Ursachen: "Der Hauptgrund für die Entwicklung der Berichterstattung ist im Thema selbst zu sehen: Es besitzt einen hohen Nachrichtenwert, also zahlreiche Komponenten, die ein hohes Interesse seitens der Leser versprechen, zudem ist es sehr emotional besetzt - es geht um den Tod eines kleinen Jungen. Weiterhin ist das Thema sensationell - mutmaßlich liegt ein Verbrechen vor!" Zudem habe der Fall gut in das Klischee vom rechtsradikalen und ausländerfeindlichen Osten gepasst.
Einen weiteren Grund sieht die Autorin in der relativ geringen redaktionellen Kontrolle im deutschen Journalismus. In angelsächsischen Redaktionen würden viel häufiger als in deutschen Medien Berichte von einem Vorgesetzten geändert oder zum Umarbeiten zurückgegeben, um dadurch die Faktengenauigkeit zu verbessern oder den Bericht ausgewogener zu gestalten. In Deutschland dagegen würden Medieninhalte viel stärker als individuelles Produkt eines einzelnen Journalisten angesehen. "Dies verleitet dazu, dem Urteil eines einzelnen Journalisten, zum Beispiel des Korrespondenten vor Ort, mehr Gewicht beizumessen und seiner Sicht der Dinge erst einmal zu folgen, selbst wenn sie in der Zentrale Zweifel hervorrufen." All dies führte dann zum Medien-Gau. Und später dann bisweilen zu einer selbstkritischen Aufarbeitung der eigenen Berichterstattung oder zu Entschuldigungen wie der Folgenden in der Hamburger Morgenpost vom 25. Januar:
§
Ein Sorry nach Sebnitz.
Der kleine Joseph aus dem sächsischen Sebnitz starb vor dreieinhalb Jahren an Herzversagen, war nicht Opfer rechtsradikaler Schläger. Das jetzt veröffentlichte Gutachten stellt dies zweifelsfrei fest. Uns Medien, natürlich auch der MOPO, bleibt im Zusammenhang mit der Sebnitz-Berichterstattung eine schwere Bringschuld: Liebe Sebnitzer, voreilig (und wahrscheinlich nicht ganz vorurteilsfrei) haben wir Berichte über den schrecklichen Mordverdacht leichtfertig übernommen, eine ganze Region dadurch in Misskredit gebracht. Das tut uns sehr leid!
Tragisch am Fall Joseph war: Alle, auch wir, hielten derartige Horrorszenarien im Deutschland der Gegenwart für möglich. Alle Fakten schienen plausibel. Doch Plausibilität entbindet eben nicht von der Pflicht, sorgfältig zu recherchieren. Jetzt sollten alle froh sein, dass niemals geschah, was als ungeheuerlicher Verdacht im November das Land entsetzte: Dass weggesehen wurde, als ein Mensch aus rassistischen Motiven gemeuchelt wurde (...).
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§
Im Vorwort zur Studie erinnert der sächsische Regierungssprecher Michael Sagurna übrigens auch an die zuweilen widerwärtigen Auseinandersetzungen im Gästebuch von Sebnitz.de (Siehe: [local] Das Gästebuch von Sebnitz.de): "In der noch jungen weltweiten Tradition kommunaler online-Gästebücher hat der Fall Sebnitz eine traurige Marke gesetzt und unfreiwillig einen weiteren Beweis erbracht, dass die Kommunikation in der online-Welt zwar eine beachtliche Verkürzung der Reaktionszeiten bewirkt, aber ebenso auch eine Verkürzung der Zeit zum Nachdenken über die angemessene Art der Meinungsäußerung."
Die Betreiber der kommunalen Netzseite haben daraus längst die Konsequenz gezogen. Und ihr Gästebuch geschlossen. Nun ist zumindest online die Welt in Sebnitz wieder ein Stück weit in Ordnung.
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Verdächtige bestreiten Überfall auf Deutschafrikaner
Die Verdächtigen, die den Deutschafrikaner Ermyas M. überfallen und lebensgefährlich verletzt haben sollen, bestreiten vehement jegliche Beteiligung an dem Überfall. Beide gaben an, ein Alibi zu haben. Am Nachmittag werden sie dem Haftrichter vorgeführt.
Karlsruhe - Die Befragung der beiden Verdächtigen werde gegen 14 Uhr beginnen, sagte eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft. Dabei gehe es darum, über einen Haftbefehl zu entscheiden. Schon heute morgen waren die beiden Verdächtigen, ein 29- und ein 30-jähriger Mann aus Potsdam, per Hubschrauber auf dem Weg nach Karlsruhe. Begleitet wurden sie von mehreren vermummten Polizisten eines Sondereinsatzkommandos.
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Foto: DDP
Video: Reuters
Bei den nächtlichen Vernehmungen haben beide Verdächtige eine Beteiligung an der Tat vehement abgestritten. Ermittler sprachen nach der Befragung in Potsdam von einem "ersten Schritt", nun aber müssten die Sachbeweise ausgewertet werden. Dabei handelt es sich vor allem um die gefundenen Spuren am Tatort.
Ob diese Untersuchungen bis zur Vorführung in Karlsruhe am frühen Nachmittag bereits vorliegen, ist unklar. Über den Hintergrund der Verdächtigen sagten die Fahnder nur, dass es sich nicht um einschlägig bekannte Rechtsextremisten handele. Einer der beiden Männer sei vielmehr durch Kleinkriminalität aufgefallen, so ein Brandenburger Ermittler.
Der Anwalt eines der Beschuldigten bestritt gegenüber Reportern von SPIEGEL TV, dass sein Mandant etwas mit der Tat zu tun habe. Demnach habe sein Mandant, der 29-jährige Björn L., für den Tatzeitraum am Ostersonntag ein Alibi. Er sei zu Hause gewesen und dies könne auch bewiesen werden, so der Potsdamer Jurist Veikko Bartel. Bisher habe er noch wenige der gesammelten Beweise gesehen. Allerdings habe ihm sein Mandant versichert, dass er unschuldig sei. Nach dem Interview flog Bartel umgehend nach Karlsruhe. Auch der zweite Verdächtige gab in den Vernehmungen an, er sei zur Tatzeit daheim gewesen.
Am Vormittag äußerte sich auch Generalbundesanwalt Kay Nehm zu den Festnahmen. Die Dementis der beiden bezeichnete er als "normal" in Kriminalfällen. Ihm zufolge waren die Ermittler hauptsächlich wegen des Tonbandmitschnitts auf die beiden Verdächtigen gekommen. Aufgrund der Veröffentlichung hätten Zeugenaussagen zu den beiden Männern geführt.
Nehm betonte, dass die schnellen Meldungen über die erste Festnahme am Donnerstagabend die Ermittlungen gefährdet hätten. Man wolle nun in Ruhe und sehr genau weiterermitteln.
Den beiden Männern wird versuchter Mord vorgeworfen. Die Bundesanwaltschaft geht von einem rechtsextremistischen Hintergrund aus. "Es liegen erhebliche Verdachtsmomente dafür vor, dass die Täter die Tat aus Ausländerhass und auf der Grundlage einer rechtsextremistischen Gesinnung begangen haben", hieß es in einer Erklärung. Dabei beziehen sich die Ankläger aus Karlsruhe auf Aussagen der mutmaßlichen Täter, die von der Handy-Mailbox des Opfers mitgeschnitten wurden. Dabei fiel unter anderem "Scheiß Nigger".
Die Festgenommenen seien verdächtig, den farbigen Deutschen Ermyas M. "angegriffen und brutal zusammengeschlagen zu haben". Generalbundesanwalt Kay Nehm hatte die Ermittlungen in dem Fall an sich gezogen. Der 37-jährige Ermyas M. schwebt weiterhin in Lebensgefahr. Er erlitt bei dem Überfall am Ostersonntag schwere Schädel- und Hirnverletzungen.
Die Verhaftung eines der beiden Verdächtigen spielte sich gestern wie in einem Kriminalfilm ab. Nach einem Augenzeugenbericht, der der Nachrichtenagentur dpa vorliegt, wurde ein Verdächtiger im Süden Potsdams nahe der Autobahn 115 festgenommen. An einer Kreuzung wurde demnach die Ampel auf Rot geschaltet. Quer gestellte Wagen blockierten den Verkehr. Dann hätten Polizisten mit schwarzen Sturmhauben einen Mann und eine Frau festgenommen. Noch in der Nacht wurden die beiden vernommen.
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Neuester: Heute, 13.28 Uhr
von Markus Heid
Einem Zeitungsbericht zufolge soll einer der Festgenommenen einen rechtsradikalen Hintergrund haben. Man wisse von dem 29 Jahre alten Mann, dass er der rechten Szene angehöre, berichtete die "Bild"-Zeitung ohne Nennung von Quellen. Der Verdächtige sei Bodybuilder und solle häufig als Türsteher gearbeitet haben. Er sei der Polizei wegen Drogendelikten und Waffenhandels bekannt.
Der Mann habe eine ungewöhnlich hohe Stimme. Freunde des Mannes hätten der Polizei gesagt, der 29-Jährige werde wegen seiner Stimme "Piepsi" genannt. Auch auf der Handymailbox der Frau des Opfers ist eine hohe Stimme zu hören. "Bild" berichtete weiter, zusammen mit dem zweiten Verdächtigen, einem 30-Jährigen, solle der 29-Jährige bei einem Autovermieter in der Potsdamer Innenstadt gearbeitet haben.
Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm warnte erneut vor voreiligen Schlüssen über die Hintergründe des Anschlags. Erst nachdem Haftbefehle erteilt worden seien, könne man urteilen. Der CDU-Politiker gründete seine vorsichtige Haltung mit dem Hinweis, dass sich auf der Mailbox, auf der die Tat aufgezeichnet wurde, mehr vorkomme als das Wort "Nigger". Die beiden Verdächtigen seien in keiner bekannten rechtsextremistischen Organisation des Landes aktiv. Aber man müsse sehen, ob es andere bisher nicht bekannte Verflechtungen gebe, sagte Schönbohm im Deutschlandradio Kultur. In Potsdam gebe es keine festgefügte rechtsextremistische Szene. Taten würden oft spontan begangen, was die Verfolgung erschwere.
Schönbohm räumte ein, dass es in Brandenburg ein größeres Problem mit Ausländerfeindlichkeit gebe als in anderen Ländern. Allerdings sei der Höhepunkt vor einiger Zeit überschritten worden, die Zahlen gingen kontinuierlich zurück. Zudem nehme die Bevölkerung großen Anteil am Leid des Deutsch-Äthiopiers. Die Gefährdung für Ausländer, die etwa an ihrer Hautfarbe zu erkennen seien, habe abgenommen, sagte er.
hen/mgb/dpa/AP/ddp
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Wenn die Kommunisten in Deutschland gesiegt hätten ...
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von Wilfried Böhm
Es ist nicht einmal ein Jahrzehnt vergangen, seit der Kommunismus wirtschaftlich, politisch und ideologisch zusammenbrach, nachdem er seine fürchterliche Blutspur durch die ganze Welt gezogen hatte. Seine 100 Millionen Opfer addieren sich mit denen des Nationalsozialismus zur schrecklichen Horror-Bilanz dieses Jahrhunderts.
Dennoch läßt die deutsche Sektion dieser Weltbewegung, die in diesem Jahrhundert unter den Bezeichnungen KPD, SED und PDS auftrat und auftritt, weder Reue noch die Bereitschaft zu echter Trauerarbeit erkennen, sondern zeigt sich in kaltschnäuziger Gysi-Manier. Sie phantasiert vom »humanistischen Anliegen« des Kommunismus so, als würde dieses Morde rechtfertigen. Vielfältige Emotionen, die weit über das kommunistische Lager hinausreichen, sind nach wie vor geblendet vom Heilsversprechen dieser Ideologie. Geschickt bedienen sich die Kommunisten des »antifaschistischen Kampfes«, benutzen den demokratischen Parlamentarismus, tolerieren Regierungen wie in Rom und Magdeburg oder gehören ihnen an, wie in Paris.
Als Verharmloser der Kommunisten beweisen sich unübersehbar die sogenannten 68er, die noch heute stolz darauf sind, daß sie einst mit Ho-Chi-Minh-Rufen über die Straßen hüpften und, ihre »Mao-Bibel« schwenkend, kommunistische Diktatoren hochleben ließen. So wie sie einst die Hoffnungen der Kommunisten auf den »Sieg des Sozialismus« in Deutschland und in der ganzen Welt nährten und damit die Leidenszeit der Menschen im kommunistischen Machtbereich um lange Jahre verlängerten, so mäkeln sie heute an der von ihnen nicht gewünschten Wiederherstellung der nationalstaatlichen Einheit Deutschlands herum, die nicht mit ihnen, sondern gegen sie vom Volk in der DDR auf den Weg gebracht wurde.
Diesen willigen Kollaborateuren des Kommunismus in Deutschland muß man die Frage stellen, was wohl geschehen wäre, wenn statt des Zusammenbruchs der realsozialistischen Herrschaft in der DDR im Verlauf einer anderen weltpolitischen Entwicklung die Kommunisten sich des ganzen Deutschlands bemächtigt hätten und eine »Wiedervereinigung unter roten Fahnen« zustande gekommen wäre.
Zweifellos wären Mauer, Stacheldraht, Minen, Metallgitterzäune und Hundelaufanlagen von der Zonengrenze von Lübeck bis Hof an die »neue Staatsgrenze West« zum kapitalistischen Ausland verlegt worden. Das wäre unter Einsatz von Hunderttausenden der Zwangsarbeiter aus den neuen Internierungs- und Umerziehungslagern geschehen, die die Kommunisten nach bewährten Rezepten eingerichtet hätten. »Schafft viele neue Bautzen, Waldheims und Hohenecks« hätte die Überschrift des Kampfprogramms zur Erziehung des neuen sozialistischen Menschen lauten können. Nach den bewährten Rezepten des Klassenkampfes wären Verhaftungen, Deportationen, »spurloses Verschwinden«, Abschaffung des Privateigentums und die Etablierung »volkseigener Betriebe« von Hamburg über Remscheid bis München zur sozialistischen Lebensqualität geworden - wofür diese Städte sich mit neuen Namen wie »Ernst-Thälmann-Stadt«, »Max-Reimann-Stadt« und »Kurt-Eisner-Stadt« hätten schmücken dürfen. Wahrscheinlich hätten verschwundene Offiziere der Bundeswehr das Schicksal der polnischen Offiziere von Katyn geteilt, jedenfalls hätte die Sowjetunion in brüderlicher Hilfe die Weiten Sibiriens und ihren Gulag bereitwillig zur Lösung der Klassenfrage bereitgestellt. Über dem ganzen Land läge das dichte Netz der Staatssicherheit mit gigantischer Bespitzelung und Unterdrückung.
Selbstverständlich gälte bei den antifaschistisch-demokratischen Wahlen zur gesamtdeutschen Volkskammer die Benutzung der Wahlkabine als »imperialistisches Heimlichtun und Unterstützung der Feinde des Sozialismus«, so wie es in der guten alten DDR schon immer der Fall gewesen war. Der morgendliche Weckruf zur Wahl durch die FDJ (»Die Partei, die Partei, die hat immer recht ...«), der gemeinsame Gang der Hausgemeinschaft zur Stimmabgabe und das Ergebnis von 99,93 Prozent für die Einheitsliste jedenfalls stünden fest.
Die »kapitalistische« D-Mark wäre gegen die Alumünzen und Spielgeldscheine der DDR-Mark umgetauscht worden, die Bürger stünden in der HO oder im Konsum vor leeren Regalen und würden auf die von der Partei versprochene Verbesserung der Versorgung warten. Die »sozialistische Wartegemeinschaft« wäre zum Alltag geworden, ebenso die rüstigen Rentner, die sich allmorgendlich gegen 6 Uhr heute da und morgen dort treffen, um das einzukaufen, was es gerade gibt. Mühsam hätten die befreiten Westdeutschen zu lernen, im Plankollektiv zu leben und über die vorgegebenen Plankennziffern der Kombinatsbetriebe Bescheid zu wissen.
Die »alten« bundesrepublikanischen Medien, die heute verzückt Gysi und Genossen breiten Raum gewähren und das Banner ihres »antifaschistischen Kampfes« politisch korrekt vom Stern, dem Spiegel über Ulrich Wickert bis in die letzte Talkshow machtvoll entfalten, wären endgültig sozialistisch gleichgeschaltet. Sie könnten nicht mehr mit mißliebigen Politikern ehrabschneiderisch umspringen oder Sex and Crime offerieren. Stattdessen wären packende Überschriften zu lesen, wie: »Ein Zehntel des Getreides gemäht, jetzt muß man jede trockene Sekunde nutzen.« Es würde einheitlich getitelt und gesendet nach dem Motto: »Der sozialistische Mensch macht kühnste Träume wahr.«
Daß diese Träume nicht wahr wurden, sondern in ganz Deutschland Freiheit statt Sozialismus Einzug hielt, war nicht das Ergebnis besserer Einsicht oder friedfertiger Gesinnung der Kommunisten und ihrer westdeutschen Kollaborateure, sondern allein das Ergebnis der deutschen Bereitschaft, die Freiheit des Westens gemeinsam zu verteidigen und damit im Osten die Hoffnung auf Freiheit zu erhalten. Keinen Augenblick hätten die Kommunisten der DDR gezögert, im »unverbrüchlichen Bündnis mit der großen Sowjetunion« ihren roten Terror nach Westen auszudehnen, wenn nicht durch westliche Verteidigungsbereitschaft das Risiko für sie zu groß gewesen wäre.
Und heute? Die Mischung aus reaktionären Kommunisten, nostalgisch-einfältigen 68ern und dumpfen Sozialismus-Anbetern ist immer noch brisant genug, um in Deutschland eine potentielle Gefahr für die freiheitliche Demokratie bilden zu können.
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Würde mich echt mal interessieren...
Hmmm...
Da und dort gleichgeschaltete Medien.
Da und dort "Vollbeschäftigung
Da und dort "humanistische Anliegen" welche Morde rechtfertigen
Da und dort hunderttausende von Zwangsarbeiter aus den neuen Internierungs- und Umerziehungslagern, die hier und da nach bewährten Rezepten eingerichtet hätten.
Da und dort Spielgeld, welches am Folgetag nur noch die hälfte wert wäre
Da und dort läge das dichte Netz der Staatssicherheit mit gigantischer Bespitzelung und Unterdrückung
Da und dort die bewährten Rezepte Verhaftung, Deportation, spurloses Verschwinden, Abschaffung des Privateigentums...
Eieieieieiei... irgendwie kommt mir das so vor als könnte ich glücklich sein, dass weder die Rechten noch die Linken Säcke in D ihre Ideale durchsetzen konnten...
Und immer dran denken: Aus Rückgriff auf Erfahrung entsteht kein Fortschritt!!
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Die Unschuldsvermutung erfordert, dass der Beschuldigte eines Strafverfahrens bis zum rechtskräftigen Beweis des Gegenteils als unschuldig gilt und so behandelt wird. Das gilt sowohl für das Strafverfahren und die daran beteiligten Organe, als auch für die Medien, die über das Strafverfahren berichten.
Die Unschuldsvermutung ist Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips (Art. 20 GG). Im deutschen Grundgesetz ist die Unschuldsvermutung nicht ausdrücklich vorgesehen, folgt aber aus Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention und für die Medien aus dem Pressekodex.
Den Ermittlungsmethoden kommt wegen der Unschuldsvermutung keine strafende Wirkung zu, obwohl die Untersuchungshaft und die Verbreitung dieser Tatsache über Presse und Bekanntenkreis des Betroffenen eine rufschädigende Vorverurteilung mit sich bringen können, die sich mit rechtlichen Vorgaben nur schwer abwenden oder beseitigen lassen.
Die Maßnahmen im Ermittlungsverfahren sind wegen der Unschuldsvermutung an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Ohne Anfangsverdacht darf überhaupt kein Strafverfahren eingeleitet werden. Vorläufige Maßnahmen wie eine Verhaftung oder eine Hausdurchsuchung sind erst ab einem erhöhten Verdachtsgrad (dringender Tatverdacht) zulässig.
Zur Durchsetzung der Unschuldsvermutung sind strafrechtliche Verbote (Verfolgung Unschuldiger, falsche Verdächtigung, Verleumdung, üble Nachrede) und je nach Sachlage verschiedene zivilrechtliche Abwehr- und Ausgleichsansprüche (Anspruch auf Gegendarstellung, Widerruf, Richtigstellung, Schadensersatz, Geldentschädigung, Unterlassung) vorgesehen.
Siehe auch: In dubio pro reo, Menschenrechte, Habeas-Corpus-Akte
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Lüg du dir nur weiter selbst inne Taschen. Unsereins kann auch ohne Vorturner, aus welcher Ecke uch immer, denken, danke.
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Den beiden Tatverdächtigen droht eine lebenslange Freiheitsstrafe. Sie würde verhängt, wenn ihnen ein fremdenfeindliches Motiv und die Tötungsabsicht nachgewiesen würden, sagte der Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg, Erardo Rautenberg, am Freitag im Inforadio des RBB. Den gesetzlichen Strafrahmen für solche Übergriffe wie auf den 37-Jährigen hält Rautenberg für ausreichend.
Ehrenmord
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Ehrenmord ist ein Begriff, der die vorsätzliche Tötung eines Menschen bezeichnet, durch die – aus der Sicht des Täters – die Ehre des Getöteten, des Täters oder einer dritten Person oder Personengruppe wiederhergestellt werden soll. Bei der Wahl zum Unwort des Jahres 2005 belegte „Ehrenmord“ hinter Entlassungsproduktivität den zweiten Platz.
Laut Weltbevölkerungsbericht der UNO werden alljährlich weltweit mindestens 5.000 Mädchen und Frauen im Namen der „sittlichen Ehre“ ermordet. Grundlage für Ehrenmord ist der traditionelle Ehrenkodex in bestimmten, traditionalistischen Teilen einiger Gesellschaften. Ehrenmorde treten oft in islamisch geprägten Ländern auf, beschränken sich jedoch nicht auf diese. In einigen islamisch geprägten Staaten sind Ehrenmorde dagegen praktisch unbekannt.
Fall Sürücü: Haftstrafe für Todesschützen
Im Prozess um den so genannten Ehrenmord an der Deutsch-Türkin Hatun Sürücü ist der jüngste Angeklagte wegen Mordes verurteilt worden. Seine beiden älteren Brüder wurden aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft legte unmittelbar nach Urteilsverkündung Revision ein.
Das Landgericht Berlin verhängte am Donnerstag gegen den jüngsten Angeklagten, der die Todesschüsse abgab, wegen Mordes eine Jugendstrafe von neun Jahren und drei Monaten. Er war zur Tatzeit 18 Jahre. Laut Gericht war die Beweislage gegen seine beiden älteren Brüder zu bruchstückhaft für eine Verurteilung.
Mit dem Strafmaß für den Todesschützen blieb das Gericht nur gering unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die neun Jahre und acht Monate Haft beantragt hatte. Für die beiden älteren Brüder hatte die Anklage lebenslange Haft gefordert. Nach Überzeugung des Staatsanwalts hat einer der älteren Brüder die Waffe besorgt, der andere habe Schmiere gestanden.
Die 23-jährige Hatun Sürücü war am 7. Februar vergangenen Jahres an einer Bushaltestelle in der Nähe ihrer Wohnung in Berlin-Tempelhof durch drei Kopfschüsse getötet worden.
Nach Überzeugung des Gerichts musste sie sterben, weil ihr jüngster Bruder den Lebensstil der Schwester als Kränkung der Familienehre empfand. Sie war nach ihrer Zwangsheirat aus dem kurdischen Teil der Türkei nach Berlin zurückgekehrt. Hier holte sie ihren Schulabschluss nach, machte eine Ausbildung und erzog ihren Sohn allein. Dies sei ein ganz besonderer Mordfall gewesen, urteilten die Richter. Sürücü sei Opfer geworden, weil "sie ihr Leben lebte, so wie sie es für richtig hielt", sagte der Vorsitzende Richter. Er sprach von einer "unfassbaren Dimension".
wo ist der unterschied zwischen einem mord und versuchter tötung?
sind unsere gerichte frauenfeindlich?