das Anwältlein vom Baun.
Das wird/sollte dem aber sowas von um die Ohren fliegen, dass ihm Hören und Sehen vergeht.
1. Schlau Braun hat die Aktien zu einer Unzeit gekauft, also während einer Sperrfrist für Insider. 2. Exakt zum Zeitpunkt des Kaufs erschien wohl ein „leicht kritischer Artikel“, aber Braunschlau war mit der Veröffentlichung seines Kaufs schneller. (Wer wurde wohl regelmässig vor der Erscheinung solcher Artikel um ein Statement gebeten und wusste somit vorab was kommt????)
Ergo: Marktmanipulation vom Feinsten!
Zitat aus dem Prozess (Blog WIWO)
„ 09.02.2023 - 10:51 Melanie Bergermann
Als Beleg für Brauns Unschuld führt Dierlamm auch an, dass Braun keine Wirecard-Aktien verkauft und vielmehr in einer kritischen Phase noch Aktien zugekauft habe. Das hätte er doch nicht getan, wenn er vom Betrug gewusst hätte - meint Dierlamm.“
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