Die Frage nach dem Rückkauf ist einfach zu beantworten. Telefonica muss nur ankündigen, dass die deutsche Tochter in Zukunft nicht mehr über die Deutsche Börse handelbar sein wird. Im Gegenzug gegen diese geringere Handelbarkeit muss das Unternehmen allen Anlegern ein Abfindungsangebot in Höhe des Durchschnittskurses der letzten sechs Monate machen, also zu ca. 2,30.
Die Anleger sind dann im Dilemma, übrigens dasselbe wie bei Rocket Internet letztes Jahr: behalte ich die Aktien, und kann sie nicht mehr handeln? Oder verkaufe ich? Die meisten entschließen sich in diesem Fall erfahrungsgemäß für den Verkauf, was den Kurs weiter drückt und es der Mutter später möglich macht, über die 90/95% Schwelle zu kommen. Damit kann sie für die restlichen Aktien ein Squeeze-Out-Pflichtangebot zu machen. So kommt man günstig an die restlichen Aktien.
Es wäre für die Mutter vollkommen legal, im Vorfeld eines solchen Delistings Aktien zu verkaufen, um den Kurs bewusst zu drücken. Typischerweise wird dies aber durch Strohmänner bewerkstelligt, die Aktien leer verkaufen, und von der Mutter im Gegenzug eine Garantie/Rückkaufoption erhalten. Das ist sehr perfide, und Aktionärsschützer regen sich regelmäßig über diese Praxis auf, ist aber alles grundsätzlich legal.
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