Anwalt der Deutschen Bank erhob Einspruch gegen Konkursantrag von Yukos
Der namhafte Houstoner Rechtsanwalt Hugh Ray, der die Interessen der Deutschen Bank vertritt, hat gegen den Konkursantrag des russischen Ölkonzerns Yukos, den dieser bei einem Gericht in Houston gestellt hatte, Berufung eingelegt.
Dies teilte ein Jurist mit, der nicht namentlich genannt werden wollte. Dieser Jurist, der als Fachmann auf dem Gebiet des Bankrotts gilt, hatte am Mittwoch der Behandlung des Konkursantrages von Yukos im Houstoner Gericht beigewohnt. Die Gerichtssitzung fand unter dem Vorsitz der Richterin Leticia Clark fand.
Dem Juristen zufolge begründete Ray seine Berufung damit, dass die Deutsche Bank momentan dabei sei, Gasprom einen Kredit für die Beteiligung an der Versteigerung von Yuganskneftegas zu gewähren, so dass eine Aussetzung der Versteigerung die Interessen der Bank beeinträchtigen würde.
Die Bankrotterklärung von Yukos bezeichnete Ray als eine „rechtliche Verzweiflungsgeste" seitens der russischen Ölgesellschaft.
Auf der Sitzung des Houstoner Gerichts waren keine amtlichen Vertreter Russlands präsent, so dass der Verteidiger der Deutschen Bank die einzige Person war, die den Yukos-Antrag anfocht, berichtete der Sprecher weiter.
Ihm zufolge hätten Yukos-Vertreter während der Gerichtssitzung die Richterin Clark darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Konkursunterlagen am Dienstag der russischen Regierung in Moskau, der russischen Botschaft in Washington und einem amerikanischen Rechtsanwalt übergeben wurden, der die Interessen der russischen Regierung in den USA vertritt.
Trotz dem Einspruch des Verteidigers der Deutschen Bank beschloss die Richterin Clark, am Donnerstagmorgen, 16. Dezember (um 18.30 Uhr Moskauer Zeit) eine Gerichtssitzung zu beginnen, bei der das Gericht über eine zeitweilige Einstellung aller Transaktionen mit den Yukos-Aktiva, darunter auch der für den kommenden Sonntag geplanten Auktion von Yuganskneftegas entscheiden wird, teilte der Jurist mit.
Seinen Worten nach werden die Verteidiger von Yukos bei der Verhandlung am Donnerstag Beweise in vier Punkten vorbringen müssen. Es handle sich unter anderem um eine Bekräftigung der Erklärung von Yukos, laut der Yuganskneftegas zu einem Preis von 8,6 Milliarden Dollar verkauft werden kann, obwohl der tatsächliche Wert dieser Firma mindestens zweimal so hoch ist.
Außerdem werden Yukos-Verteidiger während der Verhandlung am Donnerstag beweisen müssen, dass die für die Bezahlung ihrer Honorare bereitgestellten mehreren Millionen Dollar, die auf Konten von Houstoner Banken eingezahlt wurden, Yukos gehören. Außerdem erkundigte sich die Richterin, warum die Versteigerung von Yuganskneftegas auf den Sonntag (19.12), und zwar auf einen arbeitsfreien Tag angesetzt wurde, und ob diese Praxis für Russland üblich sei, sagte der Jurist.
Sollte die Gerichtsentscheidung zugunsten Yukos ausfallen, würde die Anordnung, alle Geschäfte mit Aktiva der russischen Ölfirma auszusetzen, im Laufe von 15 Tagen in Kraft bleiben, wonach der Bankrottantrag weiter behandelt werden kann.
„Wird eine 'zeitweilige Einstellung' beschlossen, ist jede Kreditvergabe durch ausländische Banken zwecks Kaufs von Yuganskneftegas per Versteigerung schon ein Verstoß gegen die Entscheidung des amerikanischen Gerichts, was eine Einfrierung der Aktiva dieser Banken in den USA zur Folge haben kann. Angesichts dieser Gefahr kann der Verkauf von Yuganskneftegas wohl gestoppt werden" , meinte der Jurist. „Da die Deutsche Bank sowie BNP Paribas, Calyon, andere Banken und natürlich die US-Bank J.P.Morgan Aktiva in den USA haben, setzen die Urheber des Konkursantrags darauf, dass diese Banken die Sanktionen wegen Verletzung des Gerichtsurteils befürchten.
Bei der ersten Verhandlung am Mittwoch übergaben Yukos-Vertreter, indem sie bewiesen, dass das Houstoner Gericht berechtigt ist, den Antrag der russischen Firma zu prüfen, der Richterin Clark Beweise dafür, dass Yukos und Leiter der Firma Aktivitäten im US-Bundesstaat Texas betrieben, und informierten über Finanzmittel von Yukos bei Houstoner Banken, was ebenfalls als Anlass für eine solche Verhandlung dienen kann.
Bei der Bank Wells Fargo hinterlegte Yukos zum Beispiel fünf Millionen US-Dollar als Honorare für Houstoner Rechtsanwälte. Davor waren zwei Millionen Dollar einem anderen Anwaltsbüro in Texas überwiesen worden, das die Interessen der russischen Firma in den USA vertrat. Darüber hinaus wurden auf ein Konto bei der Houstoner Filiale der Southwest Bank of Texas ungefähr 500 000 Dollar überwiesen, damit der in Houston lebende Yukos-Finanzdirektor Bruce Misamor seinen Pflichten nachkommen und Kosten decken kann, die mit der Behandlung des Konkursantrags verbunden sind.
Wie aus einer der RIA Nowosti vorliegenden Kopie des amtlichen Konkursantrags von Yukos hervorgeht, war der Beschluss, sich an ein Gericht in Houston zu wenden, vom Vorstand der Gesellschaft Yukos-Moskwa noch am 10. Dezember gefasst worden.
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