wenn man mal ein bissl über diesen mann liest, sollte einem klar sein, dass der hier nicht aus langerweile mit "einsteigt".
ich denke auch, dass es bis zur HV im Dezember noch sehr angenehm hier werden wird. auch der blocktrade von 2 mio ist sicher nicht aus zufall heraus entstanden...
die offizielle Form einer Einladung zur Hauptversammlung ist die Veröffentlichung im Elektronischen Bundesanzeiger. Diese Veröffentlichung hat am 17.11.2011 stattgefunden und kann auf der Seite ebundesanzeiger.de abgerufen werden.
Mit freundlichen Gruessen,
Ihr HV-Team
STELLA Entertainment AG i.I.
c/o Melchers Rechtsanwälte Katharinenstraße 8 10711 Berlin E-Mail: info@stella-entertainment.de
Sieht sehr interessant aus. M.E. machen Klein und Scheunert auch keine halben Sachen.
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1. Zustimmung der Gesellschaft zur Durchführung eines Insolvenzplanverfahrens Insolvenzplan (Beschlussfassung über die Fortsetzung der Gesellschaft): Die Gesellschaft ist gemäß § 262 Absatz 1 Nr. 3 AktG aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 29. November 2002 aufgelöst worden. Wird nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens aber ein Insolvenzplan bestätigt, der den Fortbestand der Gesellschaft beinhaltet und außerdem durch die Hauptversammlung ein Fortführungsbeschluss gemäß § 274 Absatz 2 Nr. 1 AktG in Verbindung mit § 274 Absatz 1 AktG gefasst, wird die Gesellschaft mit Beendigung des Insolvenzverfahrens unter den genannten gesetzlichen Voraussetzungen fortgesetzt. Die Gesellschaft soll im Planinsolvenzverfahren saniert werden. Die Voraussetzungen für das Planinsolvenzverfahren sind mit dem Insolvenzverwalter, Herrn RA Hinnerk-Joachim Müller, Kattrepelsbrücke 1, 20095 Hamburg, vor Einladung und Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung abgestimmt worden. Es wird daher vorgeschlagen, nachstehenden Beschluss zu fassen: Die Fortsetzung der Gesellschaft wird unter den Voraussetzungen der § 274 Absatz 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 274 Absatz 1 AktG beschlossen.
Quelle : 1. Zustimmung der Gesellschaft zur Durchführung eines Insolvenzplanverfahrens Insolvenzplan (Beschlussfassung über die Fortsetzung der Gesellschaft): Die Gesellschaft ist gemäß § 262 Absatz 1 Nr. 3 AktG aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 29. November 2002 aufgelöst worden. Wird nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens aber ein Insolvenzplan bestätigt, der den Fortbestand der Gesellschaft beinhaltet und außerdem durch die Hauptversammlung ein Fortführungsbeschluss gemäß § 274 Absatz 2 Nr. 1 AktG in Verbindung mit § 274 Absatz 1 AktG gefasst, wird die Gesellschaft mit Beendigung des Insolvenzverfahrens unter den genannten gesetzlichen Voraussetzungen fortgesetzt. Die Gesellschaft soll im Planinsolvenzverfahren saniert werden. Die Voraussetzungen für das Planinsolvenzverfahren sind mit dem Insolvenzverwalter, Herrn RA Hinnerk-Joachim Müller, Kattrepelsbrücke 1, 20095 Hamburg, vor Einladung und Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung abgestimmt worden. Es wird daher vorgeschlagen, nachstehenden Beschluss zu fassen: Die Fortsetzung der Gesellschaft wird unter den Voraussetzungen der § 274 Absatz 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 274 Absatz 1 AktG beschlossen
Hab mir die schon vor nem Jahr für 0,07 € ins Depot gelegt. Nur aus den Augen verloren, und heute stell ich fest das ich die schon verdreifacht habe ;) Geiles Gefühl !
----------- Alles was ich schreibe drückt meine aktuelle Meinung aus! Und ist niemals eine Kauf oder Verkaufsempfehlung !
für was die stella schick gemacht werden soll. scheunert und klein sind mir ein begriff, aber der 3. name im bunde (torsten bonikowski) bei den vorschlägen für den AR habe ich noch nie gehört. daher habe ich mal nach dem namen gegoogelt, was der vorher gemacht hat und ob vl. aus diesem umfeld etwas eingebracht werden könnte.
Mein ihr es macht Sinn in seinem Umfeld die möglicherweise einzubringende Gesellschaft zu suchen? habt ihr ideen, da ja auf der hv-einladung nichts konkretes steht. wahrscheinlich ist es auch noch ein wenig zu früh, aber man kann ja schon mal ein wenig seine phantasie schwenken lassen, für was die stella schick gemacht werden soll....
das würde mich auch brennend interssieren. könnte mir aber vorstellen, dass man bei stella ohne schnitt auskommen wird. wäre für den kurs natürlich besser.
bin mittlerweile der meinung, dass die stücke beim anstieg ende letzten/ anfang diesen jahres auch in feste hände geflossen sind (evtl. in richtung der adressen, die jetzt den mantel reaktivieren wollen). daher komme ich mit den stücken aus dem blocktrade auf annähernd ca. 4,5 bis 5 mio stücke im festbesitz. freefloat wäre daher verschwindend gering....
wenn sie es daher geschickt anstellen, könnten sie hier bis zur hv noch ein paar stücke einsammeln und kommen auf ca. 80-90 prozent festbesitz.
Wenn wir das nächstemal an der 0,30 € kratzen dann hol ich meinen Einsatz raus. Und den Rest lass ich laufen wie immer :) Und ehrlich gesagt habe ich von Anfang an daran geglaubt das die Stelle reanimiert wird. War zwar schwer bei 0,02 € auch noch daran zu glauben, aber Glaube versetzt ja bekanntlich Berge !
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