In der Tat wurde sie wohl vorübergehend eingeliefert, des negativen verfassungsgerichtlichen Ergebnisses wegen, Corona sei Dank. Der darauffolgende immerwährende Verfolgungswahn und ihren wahnhafte Vorstellung, immer und überall verfolgt und sogar bedroht zu werden, sei es nur durch fremde ihr zugedachten Blicke anderer oder Vorbeifahrenden, ließ sie wohl jetzt "irre" werden. Da hat sodann der Staatsschutz seine Fürsorgepflicht hier wohl nach Ein -und Aufgreifen dieser Verwirrten voll und ganz erfüllt.
Selbst so harmlose Ereignisse führen meist zu derartigen Traumatisierung, die dann meistens mit einem Aufenthalt in einer Nervenheilanstalt bedacht werden. Das statuierte Exempel wird auch wieder ihren Dienst in der Medizin aufnehmen können, sobald Corona Geschichte ist. Schade, dass das dann lebenslang einem anhaftet, verrückt gewesen zu sein. Ob die Kanzlei ihr wieder eine Chance gibt?
Max
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