Karlsruhe vertröstet LottovermittlerPrivate und staatliche Lottovermittler streiten sich bereits seit Jahren - für den heutigen Dienstag wurde ein wichtiges Urteil erwartet. Doch dann kam die überraschende Nachricht aus Karlsruhe - der Richterspruch wird verschoben.Eine knappe, siebenzeilige Reuters-Meldung informierte am Dienstagvormittag: Der Lotto-Verkündungstermin beim Bundesgerichtshof (BGH) soll nun am 14. August stattfinden. Warum kurzfristig ein neuer Termin angesetzt wurde, ist unklar - auch auf Anfrage waren keine Details vom Gericht zu bekommen. Damit müssen sich die Lottogesellschaften weitere fünf Wochen gedulden. Ist es in Ordnung, wenn Lottogesellschaften gewerbliche Glücksspielvermittler boykottieren? Darüber muss der BGH entscheiden. Kern des Verfahrens ist eine Verfügung des Bundeskartellamts: Die Wettbewerbshüter hatten 2006 den staatlichen Lottogesellschaften untersagt, per Boykott gegen gewerbliche Vermittler wie Faber oder Jaxx - damals noch Fluxx - vorzugehen. Entzündet hatte sich der Streit an einem Versuch der Privaten, ihre Angebote nicht nur - wie bisher - über Internet oder per Post zu vertreiben, sondern auch über Annahmestellen in Kaufhausfilialen und Tankstellen. Die Reaktion des Deutschen Lotto- und Toto-Blocks war heftig: Er rief die Lottogesellschaften dazu auf, Umsätze gewerblicher Vermittler aus diesem "terrestrischen" Vertrieb nicht anzunehmen. Die Lottogesellschaften selbst unterhalten bundesweit rund 25.000 Annahmestellen - und wollen unliebsame Konkurrenz verhindern. Recht hat sich seitdem geändert Die Auseinandersetzung zwischen staatlichen und privaten Lottovermittlern eskalierte, für das Kartellamt war die Sache jedoch klar: Der Boykott verstoße gegen deutsches und europäisches Wettbewerbsrecht, entschieden die Kartellwächter 2006. Das Oberlandesgericht Düsseldorf schloss sich dieser Lesart an. Nun liegt der Fall in Karlsruhe. Was auf den ersten Blick auch für Außenstehende gut nachvollziehbar erscheint, ist jedoch verzwickt. Denn egal, wie der BGH entscheidet - die Rechtslage hat sich seit damals geändert. Seit dem 1. Januar gilt der Glücksspielstaatsvertrag, der nach offizieller Lesart geschlossen wurde, um die Spielsucht der Tipper zu bekämpfen. Kritiker bemängeln, der Vertrag dränge gewerbliche Glücksspielvermittler zurück. Lottogesellschaften müssen seit Januar darauf achten, den Vertrieb ihrer Angebote nicht zu sehr zu pushen. Werbung soll zurückhaltend sein - eben, damit kein schwacher Charakter zum Zocken verführt wird. Nur dieser Kampf gegen die Spielsucht rechtfertige das Glücksspielmonopol in Deutschland, lautet die Argumentation hinter der neuen Rechtslage. Der Umkehrschluss könnte lauten: Gewerblichen Vermittlern ist die mögliche Spielsucht ihrer Kunden egal, deshalb kann man ihnen auch ruhigen Gewissens Wettbewerbsnachteile zumuten. ----------- Gruss Moya
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