Es ist zwingend erforderlich, dass Sie Ihre Aktien wählen, unabhängig von der Anzahl Ihrer Aktien.
Wenn unsere Aktionäre Vorschlag 2 (Genehmigte Aktienerhöhung) nicht genehmigen, verfügen wir nicht über die erforderlichen zusätzlichen Aktien, um unsere Geschäftspläne und -strategie umzusetzen. Dies könnte sich negativ auf unsere finanzielle Leistung und unser Wachstum auswirken. Ohne eine Erhöhung der Anzahl der genehmigten Stammaktien sind wir in unserer Fähigkeit eingeschränkt, laufende Geschäftsanforderungen zu erfüllen und uns an verschiedenen Unternehmenszwecken zu beteiligen.
Die Erhöhung unserer genehmigten Aktien durch Vorschlag 2 ist der einfachste Weg, unseren Aktienverpflichtungen nachzukommen. Sollte Vorschlag 2 von unseren Aktionären nicht genehmigt werden, müssen wir möglicherweise auf Vorschlag 3 (Aktienzusammenlegung) zurückgreifen, um zusätzliche genehmigte Aktien zu erhalten. Unter keinen Umständen werden wir sowohl Vorschlag 2 (Genehmigte Aktienerhöhung) als auch Vorschlag 3 (Aktienzusammenlegung) umsetzen, falls diese genehmigt werden. Sollten die Inhaber der Mehrheit unserer ausstehenden Aktien Vorschlag 2 zustimmen, werden wir keine Aktienzusammenlegung durchführen, um die Anzahl unserer genehmigten Aktien zu erhöhen. Eine unserer größten Herausforderungen besteht darin, dass rund 40 % der Unternehmensaktien derzeit verliehen sind. Dies kann sich negativ auf das Stimmrecht und die Aktienperformance auswirken. Sollten Ihre Aktien verliehen sein, bitten wir Sie, diese bis zum 9. Juni, dem Stichtag, zurückzurufen, damit Sie auf der diesjährigen Jahresversammlung Ihre Stimme abgeben können. Ihre Stimme ist entscheidend. Unabhängig davon, ob Sie virtuell an der Jahresversammlung teilnehmen, geben Sie bitte Ihre Stimme ab, um Ihre Vertretung und die Beschlussfähigkeit der Versammlung sicherzustellen. Wichtige Zusatzinformationen und wo Sie diese finden: Wie oben erwähnt, muss auf der diesjährigen Jahresversammlung über bestimmte Aktionärsangelegenheiten (die „Aktionärsangelegenheiten“) abgestimmt werden. Das Unternehmen hat am 30. Mai 2025 eine vorläufige Vollmachtserklärung bei der Securities and Exchange Commission (die „Kommission“) eingereicht und beabsichtigt, anschließend eine endgültige Vollmachtserklärung zu den Aktionärsangelegenheiten per Post oder auf andere Weise bereitzustellen. Diese Mitteilung enthält nicht alle Informationen, die in Bezug auf die Aktionärsangelegenheiten berücksichtigt werden sollten, und ist nicht als Grundlage für Abstimmungs-, Investitions- oder sonstige Entscheidungen in Bezug auf die Aktionärsangelegenheiten gedacht. AKTIONÄREN DER GESELLSCHAFT WIRD EMPFOHLEN, DIE VORLÄUFIGE VOLLMACHTSERKLÄRUNG UND ALLE ANDEREN RELEVANTEN DOKUMENTE, EINSCHLIESSLICH DER ENDGÜLTIGEN VOLLMACHTSERKLÄRUNG (SOBALD DIESE VERFÜGBAR IST), DIE IM ZUSAMMENHANG MIT DEN AKTIONÄRSANgelegenheiten BEI DER KOMMISSION EINGEREICHT WURDEN ODER EINGEREICHT WERDEN, ZU LESEN, DA DIESE MATERIALIEN WICHTIGE INFORMATIONEN ZU DIESEN ANGELEGENHEITEN UND ÜBER DIE GESELLSCHAFT ENTHALTEN. Sobald verfügbar, werden die endgültige Vollmachtserklärung und andere relevante Materialien den Aktionären der Gesellschaft ab dem 9. Juni 2025, dem Stichtag für die Abstimmung über die Aktionärsangelegenheiten, zugesandt oder zur Verfügung gestellt. Aktionäre können außerdem Kopien der vorläufigen und der endgültigen Vollmachtserklärung sowie weiterer bei der Kommission eingereichter Dokumente kostenlos auf der Website der Kommission unter
www.sec.gov abrufen, sobald diese verfügbar sind. Kopien sind außerdem kostenlos auf der Website des Unternehmens unter
https://www.ir.plugpower.com/financials/sec-filings/default.aspx verfügbar.
Teilnehmer an der Einholung von Vollmachten
Das Unternehmen sowie seine Direktoren und leitenden Angestellten können als Teilnehmer an der Einholung von Vollmachten der Aktionäre des Unternehmens in Bezug auf die Aktionärsangelegenheiten gelten. Eine Liste der Namen dieser Direktoren und leitenden Angestellten sowie eine Beschreibung ihrer Beteiligungen an der Gesellschaft finden Sie in den bei der Kommission eingereichten Unterlagen des Unternehmens, einschließlich des Jahresberichts des Unternehmens auf Formblatt 10-K für das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr, geändert durch die am 30. April 2025 bei der SEC eingereichte Änderung Nr. 1 auf Formblatt 10-K/A. Dieser wurde bei der Kommission eingereicht und ist kostenlos auf der Website der Kommission unter
www.sec.gov oder auf der Website des Unternehmens unter
https://www.ir.plugpower.com/financials/sec-filings/default.aspx verfügbar. Weitere Informationen zu den Beteiligungen dieser Teilnehmer finden Sie in der vorläufigen Vollmachtserklärung und werden in der endgültigen Vollmachtserklärung für die Aktionärsangelegenheiten enthalten sein, sobald diese verfügbar ist. Darüber hinaus haben wir MacKenzie Partners, Inc. mit der Unterstützung bei der Einholung von Vollmachten beauftragt.
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An Börse ist nur sicher: das nichts sicher ist! Der Einsatz ist nur eine Zahl!und nicht mehr