werde auch ich mir verkneifen. Zumal ja aller Voraussicht nach erst einmal 30% Quellensteuer in USA einbehalten werden (so hat es mir Cortal C. mitgeteilt), wo dann auch nicht klar ist, ob man diese (teilweise) im Nachgang erstattet bekommt (IRC Sec 302). Deutschland rechnet maximal den DBA Satz von 15% an und man läuft dann ggfs. Gefahr, in USA 30% (ggfs. nicht erstattungsfähig, oder Erstattung sehr umständlich) und dann nochmal in Deutschland (25% ./. 15% = 10%), also insgesamt 40% Steuern zu zahlen. Damit bin ich bereits bei amerikanischen Dividenden böse auf die Schnauze gefallen.
Bei einer späteren Veräußerung (außerhalb des ARP) ist der ganze Spaß in USA (im Gegensatz zu Dividenden) nicht steuerbar und mit der dt. Abgeltungssteuer von 25% ist die Sache dann erledigt.
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