dass jemand nicht mehr arbeitsfähig ist und ihn entsprechend an das örtliche Sozialamt verweisen (Sozialhilfe). So, wie es dem Artikel aus dem Spiegel zu entnehmen ist, liegt im beschriebenen Fall wohl eine Arbeitsunfähigkeit vor. Denn die Mitarbeiter dort im Jobcenter müssten anhand der Unterlagen doch sofort erkennen, ob ein Mensch arbeitsfähig oder arbeitsunfähig sind. So etwas darf eigentlich nicht passieren. Denn Arbeitslosengeld II (vgl. SGB II) liegt in der Verantwortung des Jobcenters, während die Sozialhilfe dem örtlichen Sozialamt obliegt (vgl. SGB XII ).
Alle Sozialleistungsträger haben gegenüber den Bürgern umfassende Aufklärungs-, Auskunfts- und Beratungspflichten! Sie müssen auf Hilfe angewiesene Menschen richtig beraten.
Also noch einmal: Arbeitslosengeld II liegt in der Verantwortung des Jobcenters, während die Sozialhilfe dem örtlichen Sozialamt obliegt!
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