Europäischer Gerichtshof verurteilt das deutsche Glücksspielrecht Veröffentlicht am 4. Februar 2016
Deutscher Lottoverband fordert grundlegende Reform des Glücksspielstaatsvertrags
Hamburg, 04.02.2016 – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit dem heutigen Urteil in der Rechtssache Ince (C-336/14) einen Kern der deutschen Glücksspielregulierung für bis auf weiteres unanwendbar erklärt. Der EuGH hatte im Jahr 2010 bereits den damaligen Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) gekippt. Aus dem heutigen Urteil folgt nun dasselbe für den im Jahre 2012 geänderten GlüStV. Seine Verbote und die auf seiner Grundlage beschlossenen Auflagen für Anbieter bleiben in wesentlichen Teilen damit unanwendbar bis ein europarechtskonformer Zustand hergestellt ist. „Das Urteil hat nicht nur für die Sportwetten, sondern auch für die unabhängige Vermittlung staatlicher Lotterien Konsequenzen“, so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes (DLV).
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