Der Fall Pfleiderer, in dem die Altaktionäre de facto enteignet werden, zeigt, wie problematisch das neue Insolvenzplanverfahren ist. Hedgefonds kaufen die besicherten Forderungen eines Unternehmens zu stark reduziertem Preis auf und setzen das Unternehmen unter Druck. Die Unternehmensführung wird ausgetauscht. Es kommen Leute ans Ruder, die mit den Hedgefonds in Verbindung stehen. Sie präsentieren eine dramatische Finanzlage. Es wird ein Insolvenzverfahren eingeleitet. Allerdings kein traditionelles, in dem ein unabhängiger Sachverständiger die Finanzlage prüft, sondern die Verwaltungsorgane, die nun eine ganz bestimmte Gläubiger- und Aktionärsgruppe vertreten, wickeln das Verfahren ab. Sie erklären dem Gericht, dessen Zuständigkeit sie durch spontane Sitzverlegung selbst bestimmt haben, dass eine Rettung des Unternehmens nur darin bestehen kann, dass die Halter der besicherten Anleihe das ganze Unternehmen erhalten. Die Aktionäre und die Halter der unbesicherten Anleihen gehen leer aus.
Auf den ersten Blick alles legal, aber: Wer weiß, ob die Finanzlage tatsächlich so dramatisch war, wie dargestellt? Wer garantiert, dass die Finanzflüsse zwischen den Banken und der Pfleiderer AG alle korrekt überprüft worden sind? Wie sieht es mit den Besicherungen aus? Wie können hier Interessenskonflikte ausgeschlossen werden?
Es besteht die Gefahr, dass hier niemals Licht ins Dunkel gebracht wird. Inzwischen erleiden die Aktionäre exorbitante Verluste; ein in Deutschland unerhörter Fall. Der einzige Weg wäre eine Klage, die für den Einzelnen zu kostspielig wäre. Das ist nun d e r Fall für die Anlegerschützer. Ich finde, dass dieser Fall viel krasser ist als der Griechenland-Fall.
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