Das, was die Bafin, das Börsenmagazin „Der Aktionär“ und die Deutsche Börse hier in konzertierter Aktion abgezogen haben, spottet jeder Beschreibung. Was ist das für eine Heuchelei und was für eine Doppelzüngigkeit dieser selbsternannten Moralapostel, wenn sie einerseits den Handel der Aktie „TagLikeMe“ verbieten, es aber auf der anderen Seite ohne moralische Bedenken zulassen, dass viele Banken und andere Emittenten hunderttausendfach Optionsscheine den Kleinanlegern zum Fraß vorwerfen in vollem Bewusstsein, dass bis zu 90% dieser Zockerpapiere einen Totalverlust erleiden. Da werden „Wertpapiere“ mit einem Basispreis von teilweise bis zu 100% Abstand vom aktuellen Börsenkurs den Anlegern mit Laufzeiten von weniger als 6 Monaten angeboten, obwohl man genau weiß, dass ein Totalverlust vorprogrammiert ist, weil kaum eine Aktie in dieser Zeit um 100% steigt. Und es gibt leider Kleinanleger, die auf solche Angebote hereinfallen, die Emittenten wohl aber damit rechnen, dass die Papiere gekauft werden, sonst würden sie ja nicht angeboten. Hier schreitet keine Bafin und keine Deutsche Börse ein, und die Damen und Herren vom „Der Aktionär“ warnen nicht vor diesen Zockerpapieren. Eine „feine“ und „ehrenwerte“ Gesellschaft ist das! Was ist das für eine bodenlose Unverschämtheit dieses o.g. Finanzdiktatoren-Trios, den Handel der Aktie TagLikeMe an den deutschen Börsenplätzen zu verbieten, obwohl der Handel an der Hauptbörse Nasdaq OTC munter weiter geht. Das ist ein eindeutiger Verstoß gegen den freien weltweiten Finanz-, Waren- und Dienstleistungsverkehr. Wir leben schließlich nicht in einer Bananenrepublik, wo man willkürlich handelt, so wie es einem passt. Ich würde noch verstehen, den Kauf an den Handelsplätzen in Deutschland zu verbieten, aber zumindest die Möglichkeit offen zu lassen, die Aktien in den USA noch über die deutschen Handelsplätze zumindest verkaufen zu dürfen, um zu vermeiden, dass evtl. ein Totalverlust entsteht. Dann hätten viele Anleger seit Aussetzung des Handels in Deutschland ab 31.10.12 bis 02.11.2012 bei zum Teil weiter steigenden Kursen in den USA noch an diesen Tagen die Möglichkeit gehabt, ihre Papiere zu verkaufen. Aber nein, man bringt viele Kleinanleger in einer beispiellosen dilettantischen Vorgehensweise um ihr Geld und enteignet sie faktisch. Die Maßnahmen des Handelsverbotes der Aktie in Deutschland verstoßen eindeutig gegen Art. 14(3) des Grundgesetzes. Dort heißt es wörtlich: „Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt.....“ Das Wohl der Allgemeinheit ist doch wohl in diesem Fall nicht von einigen tausend Kleinanlegern oder meinetwegen auch so genannten Zockern gefährdet. Und wenn es ein Entschädigungsgesetz gäbe, wie es der Art. 14(3) des Grundgesetzes im zweiten Satz regelt, so soll hier die Bafin mal den Kleinanlegern erklären, wie sie die Entschädigung regeln will. Ich gehe jedenfalls von einer reinen Willkürmaßnahme aus. Die Bafin ist eindeutig für evtl. Verluste verantwortlich, denn die Aktionäre hatten seit dem 31.10.2012 nicht mehr die Möglichkeit, ihre Aktien in Deutschland und in den USA zu verkaufen, obwohl es sich um amerikanische Papiere handelt. Auf der Eingabemaske bei den Banken im Internet erschien ein Vermerk, dass die Aktie gesperrt ist, egal ob man kaufen oder verkaufen wollte. Eine Umschreibung auf amerikanische Aktien dauert schließlich u.U. Wochen. Bis dahin können die Kurse im Keller sein. Auch von den Banken erfolgten keine Informationen, dass man noch hätte rechtzeitig reagieren können. Es ist doch ein Witz, bei der OTC Nasdaq wohl Aktien kaufen zu können, aber nicht verkaufen zu dürfen, weil es der Bafin moralisch nicht in den Kram passt. Solch eine Handlungsweise kann man nur als staatliche angeordnete Enteignung wie zu DDR-Zeiten bezeichnen. Man muss sich wirklich die Frage stellen, ob die Verantwortlichen überhaupt erkannt haben, welche katastrophalen finanziellen Folgen diese Maßnahme für viele Kleinanleger nach sich ziehen würde, die diese Aktie noch im Depot haben. Von Weitblick und vom so genannten „Schutz der Kleinanleger“ keine Spur, diese werden per Order di Mufti mit voller Absicht um ein kleines Vermögen gebracht. Die Verantwortlichen dieser rein willkürlichen und unverschämten Vorgehensweise sollen an dieser Stelle mal uns Kleinanlegern erklären, wie sie es denn mit ihrer Moral halten. Vielleicht findet sich ein Fachanwalt, der eine Sammelklage beim zuständigen Gericht einreichen kann. Denn kein Aktionär sollte sich gefallen lassen, dass es einer Hand voll selbsternannter Moralapostel erlaubt wird, tausende von Kleinanlegern faktisch zu enteignen.
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